Newsletter Nr. 3 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2019

1. Sitzung des AK Flüchtlinge im Hochtaunus am 28.01.2019

Zur Tagesordnung, die ich mit dem letzten Newsletter verschickt habe, sind keine weiteren, größeren Punkte angemeldet worden. Vom AK Asyl Friedrichsdorf wurde allerdings um die Ergänzung eines Abschnitts im Brief zur Gebührenordnung gebeten. Den zu ergänzenden Text findet Ihr/finden Sie über diesen Link. Ich bitte, die vorgeschlagene Ergänzung durchzulesen, da wir uns auch über deren Aufnahme am Montag verständigen sollten. Nochmals für alle zur Erinnerung (rein vorsorglich): Wir treffen uns um 17:30 Uhr im Pfarrheim Liebfrauen (Berliner Straße 63).

2. Broschüre für die Gemeindearbeit zum Thema Flucht

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck hat zusammen mit der Diakonie Hessen und dem Zentrum Ökumene der beiden hessischen Landeskirchen eine Arbeitshilfe für Gemeinden erstellt mit dem Titel „Zusammen.Leben.Gestalten. Impulse für eine migrationssensible Gemeindearbeit in 7 Modulen“. Die Arbeitshilfe richtet sich an Freiwillig Engagierte und hauptamtlich Tätige, die das Zusammenleben in ihrer Gemeinde aktiv gestalten wollen. Die Arbeitshilfe gliedert sich in 7 Module, die in sich abgeschlossen und unabhängig voneinander genutzt werden können. Es werden u.a. die Themen Rechtspopulismus, interreligiöser Dialog, Fluchtursachen und gelingende Kommunikation behandelt. Die gedruckte Version der Arbeitshilfe kann im Referat Erwachsenenbildung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck bei Regina Ibanek bestellt werden. Eine pdf-Version der Arbeitshilfe kann auf der Internetseite des Arbeitsbereichs Erwachsenenbildung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck heruntergeladen werden.

3. Positionspapier zur Registrierung neugeborener Kinder von Geflüchteten

Auch hier im Hochtaunuskreis kann man ein Lied davon singen: Die Registrierung Neugeborener kann kompliziert werden, wenn deren geflüchtete Eltern über keine Papiere verfügen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat ein Positionspapier veröffentlicht mit Empfehlungen, wie in diesen Fällen vorgegangen werden sollte. Darin wird aufgezeigt, dass es im Personenstandsrecht durchaus Möglichkeiten gibt, solche Fälle einigermaßen unbürokratisch zu behandeln. Die Empfehlungen sind über diesen Link abrufbar.

4. Familienministerium veröffentlicht Studie zu Berufseinstieg von geflüchteten Mütter

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Studie veröffentlicht zum Thema „Berufseinstieg geflüchteter Mütter“. Die Studie beruht auf Erkenntnissen aus dem ESF-Bundesprogramm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“. Zum einen werden darin interessante Daten z. B. zur Arbeits- und Bildungsmotivation geflüchteter Frauen im Allgemeinen und geflüchteter Mütter im Besonderen präsentiert. Zum anderen werden Faktoren identifiziert, die den Berufseinstieg für Angehörige gerade der zuletzt genannten Gruppe fördern können. Die Studie kann auf der Internseite des BMFSFJ heruntergeladen werden.