Newsletter Nr. 21 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2019

1. Änderungen zum 01.08.2019 im Zugang zu Integrations- und beruflichen Sprachkursen

Am 01.08.2019 tritt das sog. Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländer*innen  (ABFG) in Kraft. Es regelt den Zugang von Asylsuchenden mit Gestattung und Geduldeten zu den vom Bund geförderten Sprachfördermaßnahmen (Integrations- und Berufssprachkurse) neu. Ab August sollen auf Antrag nicht nur Asylsuchende mit Gestattung mit guter Bleibeperspektive an Integrationskursen und bei Bedarf an Berufssprachkursen teilnehmen, sondern auch sog. “arbeitsmarktnahe” Gestattete mit unklarer Bleibeperspektive, z. B. solche aus Afghanistan, Iran, Irak, Somalia. Dies aber nur, wenn sie vor dem 01.08.2019 eingereist sind und sich seit mindestens drei Monaten gestattet in Deutschland aufhalten. Wichtig: Asylsuchende aus dem Irak, dem Iran und aus Somalia, die bislang als Geflüchtete mit “guter Bleibeperspektive” galten, tun das ab dem 01.08.2019 nicht mehr. Für sie entfällt der privilegierte Zugang zu Integrationskursen, weil zuletzt bei ihnen die erforderliche “Schutzquote” unter 50 % gefallen war (d.h. das BaMF bei weniger als der Hälfte der Asylanträge von aus diesen Ländern Stammenden eine positive Entscheidung getroffen hat ). Lediglich aus Syrien und Eritrea Stammende werden nun noch als Asylsuchende mit “guter Bleibeperspektive” eingestuft. Berechtigungen für die Teilnahme am Integrationskurs für Personen mit laufendem Asylverfahren aus dem Iran, Irak und Somalia können im bisherigen Verfahren daher nur noch bis Mittwoch, den 31.07.2019, ausgestellt werden! Details sind auf der Internetseite des BMAS und in diesem Infopapier zu finden. Die Regelungen zur Teilnahme an Sprachkursen der vhs oder Deutsch-4U für Asylbewerber sind von den Änderungen nicht betroffen!

2. Seebrücke ruft zur Großdemo am 10.08.2019 in Frankfurt auf

Die Seebrücke-Bewegung ruft zu einer Großdemonstration am Samstag, den 10.08.2019, in Frankfurt am Main auf. Die Demo soll um 11:30 Uhr am Zoo beginnen. Den Aufruf zur Demo, einschließlich der Erläuterung der Forderungen, um die es dabei gehen soll, findet man auf dieser Internetseite der Seebrücke.

3. Landesförderprogramm von ehrenamtlichen Dolmetscher*innen

Die hessische Landesregierung fördert aus dem Landesprogramm WIR den Einsatz von ehrenamtlichen Laiendolmetscherinnen und -Dolmetschern, um ehrenamtliche Arbeitskreise und Initiativen bei ihrer Arbeit mit Geflüchteten zu unterstützen. Mit einer aus dieser Förderung gezahlten Aufwandsentschädigung sollen die Laiendolmetscher auch eine pauschale Erstattung – z.B. von Reisekosten – erhalten. Es handelt sich hierbei allerdings um einen eher symbolischen Betrag: Pro Einsatz pro Klient*in werden nicht mehr als 20 Euro erstattet. Immerhin können zusätzlich auf Antrag die Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden, die Träger mit einem Pool von Laiendolmetscher*innen anbieten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen, kirchliche, wohlfahrtliche und sonstige gemeinnützige Träger (also auch eingetragene Vereine), die einen Pool von mind. fünf Laiendolmetscher*innen vorhalten, die nicht nur für die eigene Organisation tätig sind und ein Auswahlverfahren sowie eine Qualifizierung nach von der Landesregierung festgelegten Kriterien durchlaufen haben. Nähere Informationen, einschließlich der Antragsformulare, findet man hier.

4. Programmheft zur IKW bereits digital abrufbar

Im letzten Newsletter habe ich darauf hingewiesen, dass Plakate und Flyer für die Interkulturelle Woche (IKW) 2019 auf der Internetseite des Kreises abrufbar seien. Mittlerweile ist auch das umfassende Programmheft dort abrufbar. In gedruckter Form liegt es bislang noch nicht vor, soll aber bis spätestens Mitte August da sein.