Newsletter Nr. 16 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2020


IB Integrationsbüro sucht Räume
Familiennachzug seit 01.07.2020 wieder möglich
Online-Qualifizierungsangebot für Freiwillig Engagierte am 20.08.2020
Fachgespräch zu Mehrsprachigkeit und sprachliche Bildung am 03.09.20 in Frankfurt
Neuauflage von “Wegweiser für Migranten/innen” des Hochtaunuskreises
Termine für neue DeuFö-Kurse der VHS Hochtaunus


IB Integrationsbüro sucht Räume

Das IB Integrationsbüro Oberursel sucht dringend nach geeigneten Räumlichkeiten im gesamten Hochtaunuskreis, um die nach wie vor pausierenden Integrationskurse beenden zu können. Die Räumlichkeiten werden insofern auch nur für einen begrenzten Zeitraum benötigt. Es besteht Bereitschaft, für die Überlassung eine Zuwendung zu bezahlen.

Wer von geeigneten Räumen weiß oder sogar über solche verfügt, kann sich an Kiriaki Xifara per Email oder auch telefonisch (06171-926664 / 0151-15836317) wenden.

Familiennachzug seit 01.07.2020 wieder möglich

Seit dem 01.07.2020 ist gemäß Beschluss des Bundeskabinetts der Familiennachzug wieder möglich. Dabei können gesundheitliche Schutzmaßnahmen bei der Einreise aus einem Risikogebiet verhängt werden (z. B. Quarantäne), wenn kein negativer Sars-CoV2-Test vorgelegt wird.

In einem Länderschreiben vom 12.06.2020 hat das Bundesinnenministerium Verfahrenshinweise für den Umgang der Ausländerbehörden mit Visa und bereits erteilten Zustimmungen formuliert, die im Zusammenhang mit aktuellen Reisebeschränkungen abgelaufen sind. Hiernach besteht bei abgelaufenen Visa zur Einreise ab dem 15.03.2020 die Möglichkeit einer sogenannte “Neuvisierung” im beschleunigten Verfahren innerhalb eines Monats. Fristbeginn ist dabei der Zeitpunkt, zu dem die Möglichkeit der Antragstellung auf der Webseite der Auslandsvertretung bekanntgegeben wird. Bislang findet sich eine solche Bekanntgabe der Möglichkeit einer erneuten Visierung z. B. bei der deutschen Auslandsvertetung in der Türkei mit Fristablauf am 31.07.2020.

Nach Fristablauf müssen komplett neue Visumsanträge gestellt werden, wenn die Stammberechtigten dann überhaupt noch die Voraussetzungen erfüllen. Zusätzliche Anforderungen können dann auch gestellt werden.

Für Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung gilt:

  • Beim Kindernachzug vor Erreichen des 18. Lebensjahres gilt weiterhin das Datum der ersten Antragstellung.
  • Bei abgelaufenen Visa zum Elternnachzug erfolgt aus Gründen des Vertrauensschutzes ebenfalls eine “Neuvisierung”, auch wenn das Kind zwischenzeitlich volljährig geworden ist.
  • Für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sind im ursprünglichen Visumverfahren eingebrachte Belege für das Vorliegen humanitärer Gründe zu bestätigen bzw. zu aktualisieren (z. B. ärztliche Atteste).
  • Für den Nachzug sonstiger Familienangehöriger nach § 36 Abs. 2 AufenthG sind die im ursprünglichen Visumverfahren eingebrachten Nachweise zum Vorliegen der außergewöhnlichen Härte im Einzelfall zu bestätigen bzw. zu aktualisieren (z. B. ärztliche Atteste).

Für Visa bezüglich der Bundes- und Landesaufnahmeprogramme gilt ebenso der Fortbestand, sobald die Schutzbedürftigkeit bereits festgestellt und die Zusage erteilt wurde.

Das Länderschreiben beinhaltet ferner Regelungen für Visa zum Zwecke der Ausbildung und Erwerbstätigkeit..

Online-Qualifizierungsangebot für Freiwillig Engagierte am 20.08.2020

Nachdem eine “Live-Durchführung” des von der Leitstelle für Integration geplanten Seminarprogramms nach wie vor nicht in Betracht kommt, lädt der Kreis nun zu einem Online-Seminar zum Thema “Interkulturelle Kompetenzen im Geflüchtetenkontext: Arabische Welt” am Donnerstag, den 20.08.2020, ein. Die Teilnahme ist kostenlos. Um eine Anmeldung per Email an die Leitstelle bis zum 31.07.2020 wird gebeten. Nähere Informationen zur Veranstaltung findet man im Einladungsschreiben des Kreises sowie im Flyer zum Seminar.

Fachgespräch zu Mehrsprachigkeit und sprachliche Bildung am 03.09.20 in Frankfurt

Der aktuelle nationale Bildungsbericht hat einmal mehr aufgezeigt, dass der Bildungserfolg in Deutschland ausgesprochen stark mit dem sozioökonomischen Hintergrund zusammenhängt. Den seit vielen Jahren bestehenden Migrationsprozessen zum Trotz, ist das hessische Bildungssystem nach wie vor nur höchst unzureichend auf den konstruktiven Umgang mit Mehrsprachigkeit und auf eine systematische sprachliche Bildung ausgerichtet. Angesichts der Corona-bedingten Schulschließungen und den Einschränkungen beim Präsenzunterricht, droht sich die Chancenungleichheit in der Bildung weiter zu vergrößern. Bei einem Fachgespräch am Donnerstag, den 03.09.2020, soll diese Problematik bei einer Live-Veranstaltung in Frankfurt am Main beleuchtet werden. Nähere Informationen, insbesondere zur Anmeldung und zu den Hygieneauflagen, sind im Flyer zur Veranstaltung zu finden.

Neuauflage von “Wegweiser für Migranten/innen” des Hochtaunuskreises

Die Leitstelle für Integration hat die Broschüre “Wegweiser für Migranten/Innen” neu aufgelegt. Darin sind viele Informationen und Kontaktadressen für Neuzugewanderte im Hochtaunuskreis zusammengefasst. Die Broschüre ist über diesen Link auf der Homepage des Hochtaunuskreises abrufbar. Gedruckte Exemplare können bei der Leistelle per Email bestellt werden.

Achtung! Die in der Broschüre aufgeführten Öffnungszeiten sind die, die im “Normalbetrieb” gelten. Corona-bedingt können die aktuellen Öffnungszeiten daher abweichen. Vor einem Besuch ist es daher ratsam, telefonisch oder per Email die Vorsprache- oder Kontaktmöglichkeiten zu erfragen.

Termine für neue DeuFö-Kurse der VHS Hochtaunus

Die VHS Hochtaunus hat bekannt gegeben, wann die neuen DeuFö-Kurse mit dem Zielsprachniveau B2 anfangen. Eine entsprechende Aufstellung ist hier abrufbar. In diesem Kontext weist die VHS darauf hin, dass es aktuell nach wie vor keine offenen Beratungssprechzeiten vor Ort in Oberursel gibt und aufgrund der Urlaubszeit sowie des Umstandes, dass sich Mitarbeitende im Homeoffice befinden, auch die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt ist. Es wird daher gebeten, bei Interesse per Email Kontakt aufzunehmen.