Newsletter Nr. 22 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2020


Brief an MdB aus dem Hochtaunuskreis zu Moria
Noch freie Plätze im Online-Seminar am 23.09.2020
Doch noch Veranstaltungen in der Interkulturellen Woche 2020!
Kirchenasyl – zwei erfreuliche Entwicklungen


Brief an MdB aus dem Hochtaunuskreis zu Moria

Wer dachte, die Situation auf Lesbos könnte für die Geflüchteten nicht schlimmer werden, wurde in den vergangenen Tagen auf furchtbare Weise eines Besseren belehrt. Die nun gänzlich obdachlosen Menschen müssen umgehend von der Insel geholt und an sichere Orte gebracht werden. Deutschland muss wesentlich mehr als die völlig unzureichende Anzahl von 150 unbegleiteten Minderjährigen aufnehmen. Ggf. sollten alle knapp 13.000 hierher geholt werden, wenn sich kein anderer europäischer Staat zur Aufnahme bereit erklärt (was leider das wahrscheinlichste Szenario ist). Die Bundesregierung, vor allem der Innenminister, verharren jedoch immer noch in einer völligen Blockadehaltung. Es ist daher unabdingbar, den politischen Druck auf Bundesebene zu erhöhen.

Deshalb ergeht an alle Engagierten und Aktiven in der Arbeit mit Geflüchteten aus dem Hochtaunuskreis der Aufruf, diesen Brief an den Bundestagsabgeordneten Markus Koob zu unterzeichnen. Die Situation wird für die Menschen auf Lesbos nur dann schnell besser, wenn die Stimmen unüberhörbar werden, die eine sofortige Lösung fordern. Es ist insofern wichtig, dass möglichst viele Initiativen und Organisationen den Brief mittragen.

Wer den Brief unterzeichnen möchte, teilt dies bitte bis spätestens Dienstag, den 15.09.2020, 18:00 Uhr, per Email mit. Der Brief soll am Mittwoch, den 16.09.2020, an die Bundestagsabgeordneten und an die lokale Presse gehen.

Noch freie Plätze im Online-Seminar am 23.09.2020

Im schon im Newsletter Nr. 20 (2020) beworbenen Online-Seminar am Mittwoch, den 23.09.2020, zum Thema “interkulturelle Sensibilisierung und kollegiale Beratung” sind noch Plätze frei. Mittlerweile steht auch die Zeit fest, zu der das Seminar stattfinden wird. Dies wird am späten Nachmittag/Abend von 16:00 bis 19:00 Uhr sein. Wer noch teilnehmen möchte, kann sich per Email anmelden. Wer sich vorab über den Referenten des Seminars informieren möchte, findet hier ein Interview mit ihm.

Doch noch Veranstaltungen in der Interkulturellen Woche 2020!

Gemeinsam mit der Taunusdienst gGmbH und dem Sportkreis Hochtaunus veranstaltet die Leitstelle Integration ein “Menschenkicker-Turnier” am Freitag, den 25.09.2020, auf dem Außengelände des Möbelzentrums der Taunusdienste in Usingen. Es können sich sowohl Einzelpersonen als auch ganze Teams zur Teilnahme anmelden. Kontaktdaten für die Anmeldung findet man auf dem Plakat zur Veranstaltung.

Die Taunusdienste laden außerdem an den Vormittagen des Dienstags, den 22.09.2020, sowie des Donnerstag, den 24.09.2020, zu einem “Menschlichen Brettspiel” ein. Auch sich für eine Teilnahme daran anzumelden, sind Gruppen und Einzelpersonen herzlich eingeladen. Die Kontaktdaten finden sich hier gleichfalls auf dem Plakat zur Veranstaltung.

Wer das Möbelzentrum der Taunusdienste kennenlernen möchte, kann dies vom 21.09.2020 bis zum 25.09.2020 zwischen 11:00 und 16:30 Uhr tun. In diesem Zeitraum gibt es kleine Geschenke für alle ehrenamtlich Tätigen und verschiedene Mitmachaktionen. Die Mitarbeitenden freuen sich auf den Besuch.

Bei allen Veranstaltungen werden die geltenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten.

Kirchenasyl – zwei erfreuliche Entwicklungen

Bereits vor den Sommerferien hatte das Bundesverwaltungsgericht darüber zu entscheiden, ob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) die Überstellungsfrist im Rahmen des Dublinverfahrens von sechs auf 18 Monate verlängern darf, wenn sich die zu überstellende Person im Kirchenasyl aufhält und dieses trotz eines gescheiterten Dossierverfahrens nicht beendet wird. Das Gericht kam zu dem klaren Schluss: Nein, das ist nicht rechtmäßig. Der Beschluss ist hier abrufbar.

Es steht nun zu hoffen, dass die hessischen Verwaltungsgerichte dieser Entscheidung folgen werden. Dies muss aber nicht zwingend so sein, selbst wenn die dann getroffenen Entscheidungen keinen Bestand haben werden. Zu hoffen wäre auch, dass schon das BaMF diese Entscheidung bei seiner Praxis beherzigen und künftig überhaupt keine solchen Fristverlängerungen mehr vornehmen würde. Doch hier gibt es noch weniger einen Automatismus als bei den Verwaltungsgerichten.

Dass dem BaMF jedes Mittel recht ist, um sich die Möglichkeit zu erhalten, eine Abschiebung doch durchzuführen, zeigte sich auch bei dem während des Lockdowns angewandten Trick, die Vollziehbarkeit der Überstellung auszusetzen und damit das Ablaufen der Frist für die Abschiebung zu verhindern. Das BaMF hat diese Aussetzung praktisch in jedem Dublin-Fall verfügt, obwohl sie tatsächlich nur dann rechtmäßig ist, wenn die Betroffenen Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt haben, mit dem das BaMF die Unzuständigkeit von Deutschland für das Asylverfahren erklärt.

Da diese Praxis bereits heftig kritisiert worden ist, u. a. von der EU-Kommission, hat das BaMF mittlerweile immerhin mündlich mitgeteilt, dass es von dem Vorgehen abrücke. Künftig halte es die Frist nur dann für unterbrochen, wenn zum Zeitpunkt der Aussetzung der Vollziehung ein Klageverfahren gegen den Dublin-Bescheid anhängig gewesen sei.

Für Personen, die sich ins Kirchenasyl begeben, um so das Verstreichen der Überstellungsfrist zu erreichen, ist dies eine gute Nachricht. Sofern sie auf ein Klageverfahren verzichtet haben, ist sicher, dass das BaMF das Kirchenasyl nicht ins Leere laufen lassen kann und wird.