Wohnen

Hier finden Sie grundsätzliche Informationen zur Wohnungssuche.

Während des Asylverfahrens sind die meisten Asylsuchenden im Hochtaunuskreis in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Ein Auszug aus diesen ist erst nach positiver Beendigung des Asylverfahrens möglich. Da die meisten Geflüchteten nach ihrer Anerkennung zunächst auf den Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Hartz4) angewiesen sind, muss die Anmietung einer Wohnung entsprechend mit dem Jobcenter im Landratsamt in Bad Homburg, der Behörde, die die SGB II-Leistungen auszahlt, abgestimmt werden.

Checkliste Anmietung Wohnung im SGB II-Bezug - auf diesem Merkblatt wird in knapper Form dargelegt, was bei der Wohnungsanmietung im SGB II-Leistungsbezug zu beachten ist.

Nützliche Links bei der Wohnungssuche