Newsletter Nr. 5 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2021


Integrationspreis des Hochtaunuskreises zum achten Mal ausgelobt
VGH Baden-Württemberg untersagt Abschiebung nach Afghanistan
Weisung der BA zur Kostenübernahme für digitale Endgeräte
Online-Veranstaltung der Evangelischen Akademie am 10.02.2021 zu Arbeitsbedingungen von Geflüchteten in Süditalien


Integrationspreis des Hochtaunuskreises zum achten Mal ausgelobt

Zum achten Mal vergibt der Hochtaunuskreis einen Preis für besondere Integrationsleistungen. Das Preisgeld beträgt 1.500 Euro. In diesem Jahr wird zum ersten Mal ein thematischer Schwerpunkt für die Vergabe des Preises gesetzt. Ausgezeichnet werden sollen Personen, Verbände, Initiativen, Unternehmen oder Bildungseinrichtungen aus dem Kreis, die sich in besonderer Weise um die Integration in bildungs- und beruflicher Hinsicht verdient gemacht haben. Nähere Informationen sind der Ausschreibung des Kreises zu entnehmen. Vorschläge und Eigenbewerbungen (die ausdrücklich zulässig sind) können per Email eingereicht werden.

VGH Baden-Württemberg untersagt Abschiebung nach Afghanistan

Anfang dieses Monats wurde eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg veröffentlicht, die bereits im Dezember 2020 gefällt worden ist. Darin wird die Abschiebung eines jungen arbeitsfähigen und gesunden alleinstehenden Mannes nach Afghanistan untersagt, weil es ihm dort angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der Covid-19-Pandemie voraussichtlich nicht gelingen würde, auf legalem Wege seine elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen. Das Gericht führt aus, dass eine Abschiebung allenfalls dann in Betracht käme, wenn im konkreten Falle besonders begünstigende Umstände vorlägen. Diese wären z. B. gegeben, wenn er in Afghanistan auf ein hinreichend tragfähiges und verfügbares soziales und familiäres Netz zurückgreifen könnte, durch das ihm die Bestreitung seines Lebensunterhalts auf legalem Wege ermöglicht würde.

Diese richtungsweisende Entscheidung kann in Gänze hier abgerufen werden.

Weisung der BA zur Kostenübernahme für digitale Endgeräte

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine fachliche Weisung zur Kostenübernahme im Rahmen des SGB II für digitale Endgeräte erlassen für Jobcenter, an denen sie beteiligt ist. Gemäß dieser – online abrufbaren – Weisung werden die Jobcenter aufgefordert, Zuschüsse für die Anschaffung eines digitalen Endgeräts zu gewähren, sofern dieses für die Teilnahme am Homeschooling erforderlich ist und von den Schulen bzw. den zuständigen Kreisverwaltungen keine kostenfreien Geräte zur Verfügung gestellt werden.

Es ist unklar, ob sich das Jobcenter des Hochtaunuskreises diese Weisung zu eigen machen wird. Das hiesige Jobcenter ist ein kommunales, wird also ganz in der Eigenregie des Kreises, ohne Beteiligung der Bundesagentur, geführt. Bei der Frage, ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme vorliegt, kommen unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen zu voneinander abweichenden Ergebnissen. Eine höchstgerichtliche Entscheidung zur Frage gibt es bislang auch nicht.

Online-Veranstaltung der Evangelischen Akademie am 10.02.2021 zu Arbeitsbedingungen von Geflüchteten in Süditalien

Am Mittwoch, den 10.02.2021, ab 19:00 Uhr veranstaltet die Evangelische Akademie in Frankfurt unter dem Titel „‚Die Revolte der Würde‘ – Die Botschaft Jesu und die Arbeitsbedingungen Geflüchteter im Süden Italiens“ ein Online-Gespräch zum Film „Das neue Evangelium“ des Schweizer Filmemachers Milo Rau. An dem Gespräch wird u. a. der Vorsitzende von Pro Asyl, Andreas Lipsch, teilnehmen. Nähere Informationen zur Veranstaltung sind hier zu finden.