Newsletter Nr. 12 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2021
• Verlängerung der Bewerbungsfrist für Integrationspreis
• Kampagne „Menschenrecht statt Moria“
• Zwei Fortbildungen zum Thema „Abschiebungen“ am 19. und 20.04.2021
• Landesauszeichnung „Soziales Bürgerengagement“
• „Duldung light“ – ein typisches Beispiel
Verlängerung der Bewerbungsfrist für Integrationspreis
Die Bewerbungsfrist für den Integrationspreis des Hochtaunuskreises ist verlängert worden. Dies gab das Landratsamt in einer Pressemitteilung bekannt. Ursprünglich war als Ende der Bewerbungsfrist der 30.03.2021 festgelegt worden. Nun soll die Frist am 30.04.2021 enden.
Näheres zu den Voraussetzungen für eine Bewerbung ist hier zu finden.
Kampagne „Menschenrecht statt Moria“
Die Kampagne „Menschenrecht statt Moria“ kritisiert die aktuelle Asyl- und Migrationspolitik der EU, die vor allem an den Außengrenzen zunehmend gekennzeichnet ist von der Missachtung des Völkerrechts und Verstößen gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Getragen wird die Kampagne u. a. von der Katholischen Friedensbewegung Pax Christi.
Näheres zur Kampagne ist auf der dafür eingerichteten Internetseite zu finden.
Zwei Fortbildungen zum Thema „Abschiebungen“ am 19. und 20.04.2021
Am 19. und 20.04.2021 finden Online-Fortbildungen zum Thema „Abschiebungen“ statt. Der Fokus der Fortbildung am 19.04. liegt auf der Abholung von Geflüchteten aus Gemeinschaftsunterkünften, während sich die Fortbildung am 20.04. auf die Abschiebesituation am Flughafen und die Vorstellung der Arbeit der Abschiebungsbeobachtung konzentriert. Ausgerichtet wird die Veranstaltung u. a. vom Caritasverband für die Diözese Limburg und von der Diakonie Hessen.
Nähere Informationen zu der Veranstaltung sind auf dieser Internetseite zu finden, über die auch die Anmeldung zu den Fortbildungen möglich ist.
Landesauszeichnung „Soziales Bürgerengagement“
Im Dezember 2021 wird Staatsminister Kai Klose die Landesauszeichnung „Soziales Bürgerengagement“ für besonderes ehrenamtliches/bürgerschaftliches Engagement im sozialen Bereich verleihen. Die Auszeichnung wird zum neunzehnten Mal verliehen.
Für die Auszeichnung vorgeschlagen werden können hervorragende, beispielgebende Leistungen im kommunalen, verbandlichen, kirchlichen oder nachbarschaftlichen Bereich u. a. dann, wenn sie integrationsfördernd gewirkt haben.
Näheres zur Auszeichnung ist auf dieser Seite des hessischen Sozialministeriums zu finden.
„Duldung light“ – ein typisches Beispiel
Der AK Asyl Friedrichsdorf hat eine Pressemitteilung herausgegeben zum Fall eines Afghanen, der ein Arbeitsverbot im Rahmen der sog. „Duldung light“ erhalten hat. Der Fall ist zum einen typisch für die Praxis des Regierungspräsidiums, verstärkt die „schlechte Duldungsform“ zu verhängen. Zum anderen macht er aber auch besonders sprachlos, weil der Betroffene im Bereich der Altenpflege tätig war, also in eben dem Sektor, für den händeringend engagierte Mitarbeitende gesucht werden. Es wurde mittlerweile eine Petition für ihn beim hessischen Landtag eingereicht.
Die vollständige Pressemitteilung ist hier abrufbar.