Newsletter Nr. 2 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2021


Gute Nachrichten vom BaMF: Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei offenem Kirchenasyl
Petition an EU-Abgeordnete: Nein zum “New Pact”!
A propos “New Pact”…


Gute Nachrichten vom BaMF: Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei offenem Kirchenasyl

Wie im Newsletter 22 (2020) berichtet hatte das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung im Juni 2020 festgestellt, dass die Praxis des BaMF unzulässig ist, die Überstellungsfrist im Dublin-Verfahren von sechs auf 18 Monate zu verlängern, wenn sich die zu Überstellenden im Kirchenasyl befinden und dieses trotz gescheitertem Dossierverfahren nicht beendet wird. Der Staat werde bei einem Kirchenasyl grundsätzlich weder rechtlich noch tatsächlich daran gehindert, die Überstellung durchzuführen, wenn bekannt ist, wo sich die zu Überstellenden aufhalten. Bei offenen Kirchenasylen ist dies der Fall. Sich im Kirchenasyl Befindende können mithin nicht als flüchtig gelten. Doch nur unter der Voraussetzung, dass sie flüchtig sind, wäre eine Verlängerung der Überstellungsfrist berechtigt.

Dieser Entscheidung zum Trotz blieb das BaMF bislang bei seiner Praxis. Nun aber rückt es von ihr ab, wie ein von ihm herausgegebenes Merkblatt zum Thema “Kirchenasyl” verdeutlicht. Für sich im Kirchenasyl Befindende ist dies eine positive Nachricht. Ihnen wird damit erspart, gerichtlich gegen die Verlängerung der Frist vorzugehen. Eine zeitnahe Beendigung von Kirchenasylen nach Fristablauf ist daher wieder möglich.

In der Kirchenasylbewegung zeigt man sich hierüber erleichtert, zugleich bleibt Skepsis hinsichtlich der weiteren Handhabung des sog. “Dossierverfahrens” durch das BaMF. Während dieses anfänglich nach der entsprechenden Vereinbarung zwischen Bundesamt und den Kirchen häufig zur Revision von negativen Dublin-Entscheiden führte, werden mittlerweile nahezu alle eingereichten Dossiers abgelehnt, egal wie schwerwiegend die Gründe auch sein mögen, die darin für den Selbsteintritt Deutschlands im jeweiligen Fall vorgebracht werden. Es steht zu hoffen, dass auch hier künftig ein “anderer Wind” im BaMF zu wehen beginnt.

Petition von Pro Asyl an EU-Abgeordnete: Nein zum “New Pact”!

Die aktuelle Situation in Bosnien, aber auch die unverändert desaströse Lage auf Lesbos machen deutlich, wohin die Abschottungspolitik der EU führt: Zu Elendslagern und humanitären Katastrophen. Mit dem sog. “New Pact on Migration and Asylum” von der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen wird dies nicht besser werden, sondern sogar zur Regel erhoben. Pro Asyl hat daher eine Petition gestartet: Nein zu einem Europa der Haftlager! Die angestrebte Zahl von Unterschriften ist noch nicht erreicht. Jede*r Mitunterzeichnende ist daher herzlich willkommen.

A propos”New Pact”…

Teil des “New Pact”, durch den die Migrationspolitik der EU künftig geregelt werden soll, ist die Übernahme sog. “Abschiebungspatenschaften”. Hierbei können Länder, die selbst keine Geflüchteten aufnehmen wollen, ihrer Solidaritätspflicht gegenüber der Staatengemeinschaft dadurch nachkommen, dass sie bei Ausweisungen Unterstützung leisten. Der euphemistische Ausdruck (eine Patenschaft ist immerhin etwas durchaus positiv Besetztes) wurde zurecht zu einem der beiden Unwörter des Jahres 2020 gewählt.