Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine


Handreichung der GGUA zu Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine
Info-Seiten des Landes Hessen und des Bundes
Kreisausländerbehörde und die Lage in der Ukraine

Beratungsangebote für ukrainische Geflüchtete im Hochtaunuskreis


Handreichung der GGUA zu Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine

Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) aus Münster hat Informationen zum Aufenthaltsrecht und zu Sozialleistungsbezug für aus der Ukraine geflüchtete Menschen zusammengestellt. Diese sind in Form einer Handreichung zusammengefasst, die hier abgerufen werden kann.

Bitte beachten: Die Informationen sollen ständig aktualisiert und die Handreichung entsprechend angepasst werden. Daher am besten immer direkt auf der Seite die Handreichung öffnen!

Info-Seiten des Landes Hessen und des Bundes

Das Land Hessen hat eine eigene Info-Seite unter dem Titel “Hessen hilft Ukraine” eingerichtet. Auf dieser ist nicht nur eine Hotline aufgeführt, über die Fragen gestellt werden können in Bezug auf Menschen, die aus der Ukraine nach Hessen geflüchtet sind, sondern es werden dort auch eine Reihe von FAQ beantwortet.

Antworten auf weitere FAQ werden auf einer Info-Seite vom Bundesinnenministerium für aus der Ukraine nach Deutschland Flüchtende gegeben.

Die beiden benannten Seiten sind allerdings nur auf Deutsch. Vom Auswärtigen Amt wurde dagegen eine Seite mit FAQ auch auf Ukrainisch eingestellt.

Kreisausländerbehörde und die Lage in der Ukraine

Der Zugang zur Kreisausländerbehörde wurde gerade in der vergangenen Sitzung des AK Flüchtlinge als weiterhin schwierig beschrieben. Deshalb wurde mit der Kreisbeigeordneten auch vereinbart, dass sie und die Leiterin der Behörde am nächsten Treffen des AK teilnehmen werden.

Aufgrund des Umstandes, dass die Ausländerbehörde hier im Kreis die erste und wichtigste Anlaufstelle für Menschen aus der Ukraine darstellen wird, ist davon auszugehen, dass sich die Zugangssituation in den kommenden Tagen eher nicht verbessern wird. Hier wird Geduld erforderlich sein.

Wünschenswert wäre es, wenn das Land Hessen wie das Land Berlin verführe, das eine Allgemeinverfügung erlassen hat. Diese regelt, dass sich Ukrainer*innen auch ohne eine eigens von der Ausländerbehörde auszustellende Fiktionsbescheinigung und überhaupt ohne Antrag nach Ablauf der ersten drei Monate, innerhalb derer ihnen der Aufenthalt mit einem biometischen Pass ohnehin visumsfrei gestattet ist, weiterhin legal aufhalten können und damit ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht.

Beratungsangebote für ukrainische Geflüchtete im Hochtaunuskreis

Geflüchtete aus der Ukraine können sich zwecks Beratung über ihre Aufenthaltsmöglichkeiten an die Migrationsberatung der Caritas in Bad Homburg und Neu-Anspach oder an die Migrationsberatung der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland in Bad Homburg wenden. An beiden Stellen wird Beratung auch in der von vielen Ukrainer*innen gesprochenen russischen Sprache angeboten.

Die unabhängige Flüchtlingsberatung des Diakonischen Werks in Bad Homburg ist zwar eine andere mögliche Anlaufstelle. Geflüchtete aus der Ukraine genießen allerdings einen Sonderstatus. Offiziell Asyl zu beantragen wird wohl für sie nur in ganz bestimmten Fallkonstellationen sinnvoll sein. Daher sollte die Flüchtlingsberatung, die insbesondere eine asylrechtliche Beratung darstellt, auch nur in diesen bestimmten Fallkonstellationen in Anspruch genommen werden.