Update #6 zum Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine

• Update zu ersten Schritten • Auch Caritas-Verband sucht Mitarbeitende • Info-Seite von Proasyl zur Aufnahme von Geflüchteten in Privatwohnungen • Teilnahmemöglichkeit an Integrationskursen Update zu ersten Schritten Auf der Info-Seite des Hochtaunuskreises für ukrainische Geflüchtete wurden die Informationen zu den ersten Schritten aktualisiert. Die Aktualisierung betrifft insbesondere die offenen Sprechstunden der Ausländerbehörde, bei denen z. B. ein Vorschuss auf die Asylbewerberleistungen erhalten werden kann. Diese finden nun von Dienstag bis Freitag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr statt. Montags gibt es dagegen keine Vorsprachemöglichkeit mehr. Diese neue Regelung gilt ab dem 28.03.2022. Auch Caritas-Verband sucht Mitarbeitende Wie im Update #5 mitgeteilt wird das DRK im Hochtaunus die Betreuung der Notunterkünfte in Kronberg und Neu-Anspach übernehmen und sucht daher Mitarbeitende. Die Betreuung wird sich das DRK mit dem Caritas-Verband Hochtaunus teilen. Auch dieser sucht deshalb nun Mitarbeitende – und zwar für den Sanitätsdienst sowie für die Grund- und Sozialbetreuung. Die Stellenausschreibungen sind auch auf der entsprechenden Seite des Caritas-Verbands Hochtaunus zu finden. Info-Seite von Proasyl zur Aufnahme von Geflüchteten in Privatwohnungen Proasyl hat eine Info-Seite angelegt mit FAQ zur Aufnahme von Geflüchteten in Privatwohnungen. Dort sind auch überregionale Internetportale für die Vermittlung von Wohnung für Geflüchtete aus der Ukraine aufgeführt. Sofern

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Update #5 zum Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine

• Übersicht über jeweilige kommunale Angebote für die Ukraine-Hilfe im Hochtaunuskreis • Übersicht über Internetseiten mit hilfreichen Informationen • Impf-Aufklärungsflyer auf Russisch und nützliche Übersetzungs-App • DRK Hochtaunus sucht Fach- und Hilfskräfte für Notunterkünfte in Kronberg und Neu-Anspach • Basis-Konto auch für Geflüchtete aus der Ukraine • “Solidarität mit der Ukraine!”: Demo am 19.03.2022 in Bad Homburg • ARD-Mediathek bietet Programm für ukrainische Kinder Übersicht über jeweilige kommunale Angebote für die Ukraine-Hilfe im Hochtaunuskreis Nach Bad Homburg haben nun auch fast alle anderen Kommunen im Hochtaunuskreis entweder gleich ganze Info-Seiten in ihren Internetauftritten integriert oder zumindest dort Kontakte für Hilfeangebote oder Unterstützungsgesuche aufgenommen. Bei folgenden Kommunen finden sich entsprechende Informationen: Steinbach im Taunus Oberursel Bad Homburg Friedrichsdorf Wehrheim Neu-Anspach Usingen Schmitten Weilrod Auch die Info-Seite des Landkreises enthält mittlerweile weitere Informationen, u. a. zur Einschulung ukrainischer Kinder. Die Frage der notwendigen Untersuchung vor der Zulassung zum Schulbesuch scheint allerdings bislang nicht geklärt zu sein. Der Kreis hat zugleich bekannt gegeben, dass es möglich sein wird, erforderliche Impfungen für den Schulbesuch, insbesondere die gegen Masern, im Impfzentrum in Bad Homburg nachzuholen. Übersicht über Internetseiten mit hilfreichen Informationen Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Linksammlung zusammengestellt zu Internetseiten,

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Update #4 zum Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine

• Spezielle Registrierungssprechzeiten für ukrainische Geflüchtete im Hochtaunuskreis • Impfung gegen Corona: Informationen für ukrainische Geflüchtete • Unterstützung bei psychischen Belastungen • Unterlagen von Info-Veranstaltungen des HFR und von Pro Asyl online verfügbar Spezielle Registrierungssprechzeiten für ukrainische Geflüchtete im Hochtaunuskreis Ukrainische Geflüchtete, die neu im Hochtaunuskreis angekommen sind, können sich seit dem 10.03.2022 immer montags und donnerstags zwischen 9:00 und 15:00 Uhr im Eingangsbereich von Haus 3 im Landratsamt in Bad Homburg registrieren lassen, wie der Kreis in einer Pressemitteilung bekanntgegeben hat. Es besteht hierbei auch die Möglichkeit, einen Vorschuss auf die Asylbewerberleistungen in Form einer Barauszahlung zu erhalten. Bei der Registrierung ist unbedingt eine Bescheinigung über die vorherige Anmeldung in einer Kommune im Hochtaunuskreis mitzubringen. Sofern kein Impf- oder Genesenennachweis erbracht werden kann, ist eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Test vorzulegen, wobei dieser nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf. Ist ein Pass vorhanden, soll dieser auch mitgebracht werden. Ukrainische Geflüchtete, die in Bad Homburg selbst untergekommen sind, müssen sich weiterhin nach Anmeldung in der Kurstadt an die dortige Ausländerbehörde zwecks Registrierung wenden. Impfung gegen Corona: Informationen für ukrainische Geflüchtete Die Impfquote in der Ukraine lag zuletzt bei ca. 36 %. Noch nicht geimpfte Geflüchtete können die Impfung im

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Update #3 zum Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine

• Erste Schritte für Geflüchtete aus der Ukraine bei der Ankunft • Handbook Germany für aus der Ukraine Geflüchtete • Weiteres Beratungsangebot für ukrainische Geflüchtete in Bad Homburg • Übersicht über rechtliche Ansprüche aus § 24 AufenthG • Online-Infoveranstaltung von Pro Asyl am 11.03.2022 Erste Schritte für Geflüchtete aus der Ukraine bei der Ankunft Geflüchtete aus der Ukraine, die in Hessen ankommen, sind aufgefordert, sich bei der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen zu melden, sofern sie nicht bei Freunden, Bekannten oder Verwandten unterkommen oder sonst schon eine Unterkunftsmöglichkeit gefunden haben. Da die Aufnahmekapazitäten in Gießen praktisch ausgeschöpft zu sein scheinen, wird eine Verteilung auf Außenstellen erfolgen. Der Hochtaunuskreis gehört dabei zu den Kreisen, die von der Landesregierung mit der Schaffung entsprechender Sammelunterkunftsmöglichkeiten beauftragt worden sind. Diese werden voraussichtlich schon ab der kommenden Woche zur Verfügung stehen. Der Zugang auch zu diesen Unterkünften würde wohl aber au Personen, die sich bereits im Hochtaunuskreis aufhalten und über eine Unterkunft verfügen, sollen sich dagegen zuerst in der jeweiligen Kommune beim Einwohnermeldeamt und dann bei der Kreisausländerbehörde per Email oder telefonisch unter 06172-9994994 anmelden. Für Geflüchtete, die in Bad Homburg untergekommen sind, ist die städtische Ausländerbehörde zuständig. Für neu angekommene Geflüchtete bietet die Allgemeine Lebensberatung des regionalen Diakonischen

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Update #2 zum Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine

• Leistungsanspruch nach dem AsylbLG für aus der Ukraine Vertriebene • Informationen zum Aufenthaltsrecht jetzt auf Ukrainisch • Digitaler Austausch des HFR am 09.03.2022: Ukrainekrieg und Rechtsfolgen • Treffen des AK Flüchtlinge im Hochtaunus am Montag, den 14.03.2022 Leistungsanspruch nach dem AsylbLG für aus der Ukraine Vertriebene Dass der Aufenthalt von Geflüchteten aus der Ukraine nach der EU-Richtlinie 2001/55/EU geregelt wird, ist ja bereits bekannt. Auch dass dies in Deutschland zu einem Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG führen wird. Ob daraus ein Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG oder nach dem SGB II erwachsen wird, war dagegen bislang noch nicht ganz klar. Mittlerweile ist nun auch diese Frage beantwortet: Ukrainische Geflüchtete werden Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Anders als bei im regulären Asylverfahren anerkannten Geflüchteten mit einem der sonst üblichen Schutzstatus, die zur Anwendung des SGB II führen, wird bei ukrainischen Geflüchteten ein Zugang zum Arbeitsmarkt dann jedenfalls nicht proaktiv gefördert werden. Normal krankenversichert werden sie erst einmal auch nicht sein, sondern nur im Akutfall über Krankenschein ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Ob dies auf Dauer so bleibt, wird man abwarten müssen. Praktikabel dürfte es kaum sein, wenn man allein die hohe Zahl aus der Ukraine Flüchtender bedenkt, von

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Update #1 zum Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine

• Aufenthaltssicherung für ukrainische Geflüchtete im Hochtaunuskreis (aktueller Stand) • Hilfskonvoi aus dem Hochtaunuskreis für die Ukraine • Unterkunftsangebote und -gesuche und andere Unterstützung • Kostenfreie Nutzung des ÖPNV für ukrainische Geflüchtete • Hilfe für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine Aufenthaltssicherung für ukrainische Geflüchtete im Hochtaunuskreis (aktueller Stand) Aktuell ist die Situation so: Personen, die aus der Ukraine nach Deutschland einreisen und über einen Pass mit biometrischen Daten verfügen, können sich visumsfrei für 90 Tage in Deutschland aufhalten. Aufgrund der Kriegssituation in ihrem Heimatland kann diese Frist noch einmal um 90 Tage verlängert werden. Die Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Für den Hochtaunuskreis gilt hierbei: Wer nicht in Bad Homburg untergebracht ist, wendet sich an die Kreisausländerbehörde. Dort kann formlos die Verlängerung des Aufenthalts per Email beantragt werden. In Bad Homburg Untergekommene wenden sich dagegen an die Ausländerbehörde der Kurstadt, sobald sie sich bei der Stadt angemeldet haben. Personen ohne biometrischen Pass, die ohne Visum eingereist sind, müssen das Visumverfahren nicht einholen. Sie sollten sich aber ebenfalls umgehend bei der Ausländerbehörde melden. Vom Kreis ist zudem eine Internetseite mit ein paar FAQ eingerichtet worden. Auch hat er unter der Nummer 06172/999-4994 eine Info-Hotline

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Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine

• Handreichung der GGUA zu Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine • Info-Seiten des Landes Hessen und des Bundes • Kreisausländerbehörde und die Lage in der Ukraine • Beratungsangebote für ukrainische Geflüchtete im Hochtaunuskreis Handreichung der GGUA zu Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) aus Münster hat Informationen zum Aufenthaltsrecht und zu Sozialleistungsbezug für aus der Ukraine geflüchtete Menschen zusammengestellt. Diese sind in Form einer Handreichung zusammengefasst, die hier abgerufen werden kann. Bitte beachten: Die Informationen sollen ständig aktualisiert und die Handreichung entsprechend angepasst werden. Daher am besten immer direkt auf der Seite die Handreichung öffnen! Info-Seiten des Landes Hessen und des Bundes Das Land Hessen hat eine eigene Info-Seite unter dem Titel “Hessen hilft Ukraine” eingerichtet. Auf dieser ist nicht nur eine Hotline aufgeführt, über die Fragen gestellt werden können in Bezug auf Menschen, die aus der Ukraine nach Hessen geflüchtet sind, sondern es werden dort auch eine Reihe von FAQ beantwortet. Antworten auf weitere FAQ werden auf einer Info-Seite vom Bundesinnenministerium für aus der Ukraine nach Deutschland Flüchtende gegeben. Die beiden benannten Seiten sind allerdings nur auf Deutsch. Vom Auswärtigen Amt wurde dagegen eine Seite mit FAQ auch

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