Update #2 zum Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine


Leistungsanspruch nach dem AsylbLG für aus der Ukraine Vertriebene
Informationen zum Aufenthaltsrecht jetzt auf Ukrainisch
Digitaler Austausch des HFR am 09.03.2022: Ukrainekrieg und Rechtsfolgen

Treffen des AK Flüchtlinge im Hochtaunus am Montag, den 14.03.2022


Leistungsanspruch nach dem AsylbLG für aus der Ukraine Vertriebene

Dass der Aufenthalt von Geflüchteten aus der Ukraine nach der EU-Richtlinie 2001/55/EU geregelt wird, ist ja bereits bekannt. Auch dass dies in Deutschland zu einem Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG führen wird. Ob daraus ein Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG oder nach dem SGB II erwachsen wird, war dagegen bislang noch nicht ganz klar. Mittlerweile ist nun auch diese Frage beantwortet: Ukrainische Geflüchtete werden Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.

Anders als bei im regulären Asylverfahren anerkannten Geflüchteten mit einem der sonst üblichen Schutzstatus, die zur Anwendung des SGB II führen, wird bei ukrainischen Geflüchteten ein Zugang zum Arbeitsmarkt dann jedenfalls nicht proaktiv gefördert werden. Normal krankenversichert werden sie erst einmal auch nicht sein, sondern nur im Akutfall über Krankenschein ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen können.

Ob dies auf Dauer so bleibt, wird man abwarten müssen. Praktikabel dürfte es kaum sein, wenn man allein die hohe Zahl aus der Ukraine Flüchtender bedenkt, von denen auch etliche nach Deutschland kommen werden.

Informationen zum Aufenthaltsrecht jetzt auf Ukrainisch

Das hessische Innenministerium hat auf der von ihm eingerichteten Seite “Hessen hilft Ukraine” Informationen zum Aufenthaltsrecht für ukrainische Geflüchtete nun auch auf Ukrainisch eingestellt.

Auch das Bundesinnenministerium hat mittlerweile eine Reihe von FAQ auf Ukrainisch übersetzen lassen und online gestellt.

Zwar noch nicht auf Ukrainisch abrufbar, aber trotzdem aktualisiert ist die Informationsseite des Hochtaunuskreises für Geflüchtete aus der Ukraine. Sie enthält nun detaillierte Angaben dazu, welches die ersten relevanten Schritte für die hier Ankommenden sind.

Digitaler Austausch des HFR am 09.03.2022: Ukrainekrieg und Rechtsfolgen

Der Hessische Flüchtlingsrat veranstaltet am Mittwoch, den 09.03.2022, einen digitalen Austausch zum Thema “Ukrainekrieg und die Rechtsfolgen”. Beginn ist um 18:00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Es bedarf keiner Voranmeldung. Allerdings ist die Anzahl der Teilnehmenden beschränkt. Es ist daher davon auszugehen, dass ab einer bestimmten Anzahl von Personen, die sich eingeloggt haben, keine weitere mehr zugelassen werden. Es gilt hier also das “Windhundprinzip”.

Nähere Informationen sind hier zu finden.

Treffen des AK Flüchtlinge im Hochtaunus am Montag, den 14.03.2022

Am Montag, den 14.03.2022, findet um 17:30 Uhr das nächste Treffen des AK Flüchtlinge im Hochtaunus statt. Das Treffen wird wieder als Zoom-Meeting durchgeführt.

Geplant ist, dass es bei diesem Treffen zu einem Austausch zwischen den Aktiven in der Arbeit mit Geflüchteten und der Kreisausländerbehörde sowie der zuständigen Dezernentin, der Kreisbeigeordneten Katrin Hechler, kommt. Dabei soll es um die bisherigen Probleme beim Zugang zur Ausländerbehörde gehen, aber auch Fragen zur Situation von Geflüchteten aus der Ukraine könnten angesprochen werden. Eine endgültige Bestätigung, dass die Kreisbeigeordnete und jemand von der Leitung der Ausländerbehörde teilnimmt, steht bislang leider noch aus.

Die Zugangsdaten zu dem Treffen werden rechtzeitig vorher über den Verteiler des Newsletters des AK Flüchtlinge im Hochtaunus verschickt. Wer noch nicht in diesem Verteiler ist, aber an dem Treffen teilnehmen möchte, kann per Email um Aufnahme bitten.