Newsletter Nr. 19 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022


Wieder Supervisionsangebot in Oberursel für Freiwillig Engagierte
EuGH stärkt das Recht auf Familiennachzug erneut

Weiterbildung im Bereich Haustechnik inkl. Vermittlung berufspraktischer Deutschkenntnisse in Offenbach


Wieder Supervisionsangebot in Oberursel für Freiwillig Engagierte

Constanze Gampfer bietet ab Montag, den 08.08.2022, wieder Supervisionstreffen für Freiwillig Engagierte in der Arbeit mit Geflüchteten an. Die Treffen finden von 17:00 bis 19:00 Uhr im Willkommenstreff in der Berliner Straße 63 in Oberursel statt. Wer an einem Treffen teilnehmen möchte, möge sich bitte vorab per Email anmelden.

Nähere Informationen, einschließlich einer Übersicht über alle Supervisionstermine, sind hier zu finden.

EuGH stärkt das Recht auf Familiennachzug erneut

Bereits im Jahr 2018 urteilte der EuGH in einer richtungsweisenden Entscheidung, dass Kinder auch dann den Anspruch auf Familiennachzug behalten, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig werden. Diese Entscheidung befand sich allerdings im Widerspruch zu deutschem nationalem Recht (§ 36 AufenthG) und zur diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Daher legte dieses dem EuGH einen entsprechenden Fall erneut zur Entscheidung vor.

Der EuGH blieb bei seiner ursprünglichen Entscheidung: Ein Kind, das Asyl in einem EU-Staat beantragt, verliert seinen Anspruch auf Familiennachzug nicht, wenn das Asylverfahren sich über seinen 18. Geburtstag hinauszieht. Entscheidend ist allein, ob das Kind im Zeitpunkt der Antragstellung minderjährig war.

Der EuGH stärkte darüber hinaus in einer anderen Fallkonstellation das Recht auf Familiennachzug: Auch ein Asyl begehrender Elternteil verliert nicht den Anspruch darauf, ein Kind im Rahmen des Familiennachzugs in die EU zu holen, wenn das Kind vor Abschluss des Asylverfahrens des Elternteils volljährig wird. Entscheidend ist hier ebenfalls ausschließlich, dass das Kind im Zeitpunkt der Asylantragstellung des Elternteils minderjährig war.

Eine ausführlichere Darstellung der Entscheidungen des EuGH findet man bei Pro Asyl.

Weiterbildung im Bereich Haustechnik inkl. Vermittlung berufspraktischer Deutschkenntnisse in Offenbach

Am 26.09.2022 startet in Offenbach am Main eine Weiterbildung im Bereich Haustechnik, in dessen Rahmen auch berufspraktische Deutschkenntnisse vermittelt werden. An einer Teilnahme Interessierte müssen über das Sprachniveau A2 verfügen. Hinsichtlich der für den Kurs anfallenden Kosten wird empfohlen, bei Alg II‑Bezug die Übernahme beim Jobcenter bzw. bei Alg I‑Bezug bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.

Nähere Informationen sind hier zu finden.