Update #6 zum Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine


Update zu ersten Schritten
Auch Caritas-Verband sucht Mitarbeitende
Info-Seite von Proasyl zur Aufnahme von Geflüchteten in Privatwohnungen
Teilnahmemöglichkeit an Integrationskursen


Update zu ersten Schritten

Auf der Info-Seite des Hochtaunuskreises für ukrainische Geflüchtete wurden die Informationen zu den ersten Schritten aktualisiert. Die Aktualisierung betrifft insbesondere die offenen Sprechstunden der Ausländerbehörde, bei denen z. B. ein Vorschuss auf die Asylbewerberleistungen erhalten werden kann. Diese finden nun von Dienstag bis Freitag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr statt. Montags gibt es dagegen keine Vorsprachemöglichkeit mehr.

Diese neue Regelung gilt ab dem 28.03.2022.

Auch Caritas-Verband sucht Mitarbeitende

Wie im Update #5 mitgeteilt wird das DRK im Hochtaunus die Betreuung der Notunterkünfte in Kronberg und Neu-Anspach übernehmen und sucht daher Mitarbeitende. Die Betreuung wird sich das DRK mit dem Caritas-Verband Hochtaunus teilen. Auch dieser sucht deshalb nun Mitarbeitende – und zwar für den Sanitätsdienst sowie für die Grund- und Sozialbetreuung.

Die Stellenausschreibungen sind auch auf der entsprechenden Seite des Caritas-Verbands Hochtaunus zu finden.

Info-Seite von Proasyl zur Aufnahme von Geflüchteten in Privatwohnungen

Proasyl hat eine Info-Seite angelegt mit FAQ zur Aufnahme von Geflüchteten in Privatwohnungen. Dort sind auch überregionale Internetportale für die Vermittlung von Wohnung für Geflüchtete aus der Ukraine aufgeführt.

Sofern Geflüchtete allerdings hier im Kreis untergebracht werden sollen, wäre es vorteilhaft die Unterbringungsvermittlung der Kreisverwaltung sowie die der einzelnen Kommunen zu nutzen. Deren Nutzung verbessert die Chance, dass die Behörden einen Überblick darüber behalten, wie viele Geflüchtete mittlerweile in den Kreis gekommen sind und ggf. längerfristig untergebracht werden sollen. 

Teilnahmemöglichkeit an Integrationskursen

Ukrainische Geflüchtete können an Integrationskursen teilnehmen. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG lässt dies ausdrücklich zu. Formell muss für die Teilnahme aber ein Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Zulassung zu einem Integrationskurs gestellt werden.

Die VHS Hochtaunus bietet an, diesen Antrag mit den Geflüchteten auszufüllen und ihn direkt an das Bundesamt zu schicken. Ukrainische Geflüchtete werden dann solange in die Integrationskursen aufgenommen, wie es freie Plätze gibt. Je früher ein Antrag auf Zulassung zu einem Kurs gestellt wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass man daran teilnehmen kann.

Neben der VHS Hochtaunus bietet auch der IB Hochtaunus Integrationskurse an, an denen ukrainische Geflüchtete teilnehmen können, sofern es darin freie Plätze gibt.