Antwort der Kreisbeigeordneten auf den Offenen Brief
Der Offene Brief von dreizehn Initiativen Freiwillig Engagierter in der Flüchtlingsarbeit aus dem Hochtaunuskreis zur im März des letzten Jahres verabschiedeten Gebührensatzung, der am Freitag, den 09.02.2019, an die Kreisleitung ging, wurde noch am selben Tag von der Kreisbeigeordneten und Sozialdezernentin Katrin Hechler beantwortet. In ihrer Antwort stellt Hechler ausdrücklich klar, “dass ‘Aufstocker’ und Personen im Leistungsbezug auch nach Ablauf der vom kommunalen Jobcenter verfügten sechs Monatsfrist nicht selbst für den zu Tage tretenden Differenzbetrag der KdU [= Kosten der Unterkunft] aufkommen müssen.” Für Geflüchtete, die Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII beziehen und noch in Gemeinschaftsunterkünften leben, aber auch für die Freiwillig Engagierten, die sie betreuen und unterstützen, bedeutet diese Klarstellung eine Erleichterung, insofern sie eine große Unsicherheit unter den Betroffenen beseitigt. Im Antwortbrief geht Hechler auch auf die Situation von Geflüchteten ein, die noch in Gemeinschaftsunterkünften leben, aber ihren Lebensunterhalt ausschließlich aus Arbeitseinkommen bestreiten. Nach Darstellung der Kreisbeigeordneten sei die Schaffung einer gesonderten Härtefallregelung für diesen Personenkreis nicht erforderlich. Und zwar sowohl deshalb, weil die Satzung bereits “die Möglichkeit zur Gebührenermäßigung” beinhalte, als auch nach Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Gebühren ganz oder teilweise erlassen werden könnten, “sofern im Einzelfall eine unbillige Härte vorliegt”. Hechler schließt allerdings nicht aus,
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