Newsletter Nr. 16 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2026

• Bezahlkarten erhalten neue IBAN – Änderungsbedarf bei Lastschrifteneinzug bis 15.10.2026 • Mehrsprachige Online-Befragung zu Erfahrungen mit der Bezahlkarte für Masterarbeit an der TH Köln • Bundesweite koordinierte Proteste gegen Abschiebungen und Abschiebehaft am 24.10.2026 • Online-Vortrag „Verbraucherkompetenz für Geflüchtete“ am 10.11.2026 Bezahlkarten erhalten neue IBAN – Änderungsbedarf bei Lastschrifteneinzug bis 15.10.2026 Das Unternehmen, über das die Bezahlkarten für AsylLG-Beziehende ausgegeben werden, SocialCard, wechselt die Bank. Dadurch erhalten die Bezahlkarten alle eine neue IBAN. Die bisherige IBAN gilt nur noch bis zum 15.10.2026. Wer über die Bezahlkarte das Lastschriftverfahren für sog. Dauerschuldverhältnisse wie z. B. Handyverträge oder das Deutschlandticket-Abo eingerichtet hat, muss daher die neue IBAN dem jeweiligen Anbieter bis zum besagten Datum mitteilen, sonst besteht die Gefahr, dass Lastschriften nicht eingelöst werden können, was zu erheblichen Mahngebühren führen kann. Nähere Informationen, einschließlich eines Formulars für die Benachrichtigung von Zahlungsempfängern zum Download, sind auf dieser Seite von SocialCard zu finden. Mehrsprachige Online-Befragung zu Erfahrungen mit der Bezahlkarte für Masterarbeit an der TH Köln Im Rahmen ihrer Masterarbeit im Studiengang Beratung und Vertretung im Sozialen Recht führt eine Studierende der TH Köln eine bundesweite Online-Befragung zu den Erfahrungen geflüchteter Menschen mit der Bezahlkarte durch. Die Befragung richtet sich an alle Bezahlkarten-Nutzer*innen.

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