Newsletter Nr. 16 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022


Nachholtermin für das Treffen des AK Flüchtlinge im Hochtaunus: 18.07.2022
Hinweis des Jobcenters zur Weiterbewilligung SGB II an Geflüchtete aus der Ukraine
Sommerfest von KulturLeben am 23.07.2022 in Bad Homburg
HessenFonds-Stipendien – neue Ausschreibungsrunde für Geflüchtete und Verfolgte
Fotowettbewerb “Kontakt-Aufnahme” zur IKW 2022


Nachholtermin für das Treffen des AK Flüchtlinge im Hochtaunus: 18.07.2022

Das für den 27.06.2022 anberaumte Treffen des AK Flüchtlinge im Hochtaunus, das wegen Erkrankung des Moderators ausfallen musste, wird am Montag, den 18.07.2022, nachgeholt. Das Treffen beginnt zur üblichen Zeit um 17:30 Uhr. Angesichts der hohen Infektionszahlen wird das Treffen online stattfinden. Die Zugangsdaten werden rechtzeitig vorher über den Verteiler des AK Flüchtlinge verschickt.

Die Tagesordnung wird die gleiche sein wie die für den ursprünglichen Termin. An dem Treffen werden also auch Robert Dinges vom Kommunalen Jobcenter und Stefan Klebow von der Kreisausländerbehörde teilnehmen.

Hinweis des Jobcenters zur Weiterbewilligung SGB II an Geflüchtete aus der Ukraine

Die Leiterin des Kommunalen Jobcenters, Annette Volk, hat um Verbreitung des folgenden Hinweises zur Weiterbewilligung von SGB II-Leistungen an Geflüchtete aus der Ukraine gebeten:

“Bereits jetzt ist uns aufgefallen, dass sich Geflüchtete aus der Ukraine nach Erhalt des Aufenthaltstitels und der von uns bewilligten Leistung ins Ausland abgemeldet haben bzw. ohne offizielle Abmeldung ihren Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben. Wir werden bei den Weiterbewilligungsanträgen die tatsächliche Anwesenheit im Bundesgebiet überprüfen ebenso wie etwaige Doppelidentitäten. Heißt für uns: der Prüfumfang wird größer als jetzt beim Rechtskreiswechsel zum 01.06.2022.

Der Aufenthaltstitel nach § 24 erlischt erst, wenn man ohne Genehmigung der Ausländerbehörde länger als 6 Monate aus Deutschland abwesend ist (§ 51 AufenthG). Auch bei einem Besuch in der Ukraine bleibt daher ein gültiger Aufenthaltstitel nach § 24 und das Recht auf Wiedereinreise in den Schengenraum und nach Deutschland bestehen.

Sozialleistungen nach SGB II darf man aber nur für maximal 3 Wochen im Jahr weiterbeziehen, wenn man sich mit Genehmigung des Jobcenters nicht an seinem Wohnort aufhält (§ 7 Abs. 4a SGB II). Die Genehmigung soll erteilt werden, wenn durch die Abwesenheit die Vermittlung und Eingliederung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird.

Sozialleistungen nach SGB XII (Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter) darf man bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt für bis zu vier Wochen weiterbeziehen (§ 41a SGB XII).”

Sommerfest von KulturLeben am 23.07.2022 in Bad Homburg

Am Samstag, den 23.07.2022, veranstaltet der Verein KulturLeben im Rahmen seines KulturKinder-Programms ein Sommerfest in der Galerie Fleck in Bad Homburg. Es werden Workshops und Spiele angeboten. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Nähere Informationen sind im Flyer zur Veranstaltung zu finden. Die darin enthaltenen Informationen gibt es auch auf Ukrainisch und Russisch.

HessenFonds – Stipendien-neue Ausschreibungsrunde für Geflüchtete und Verfolgte

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) stellt im Rahmen des “HessenFonds für Geflüchtete und Verfolgte – hochqualifizierte Studierende und Wissenschaftler*innnen” Stipendien an den staatlichen hessischen Hochschulen zur Verfügung. Die Förderung dient der Fortführung eines Studiums oder einer wissenschaftlichen Karriere an einer staatlichen hessischen Hochschule. Sie beträgt in der Regel ein Jahr. Studierende sollen vor allem in der Studieneingangsphase unterstützt werden.

Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien für Verfolgte sind hier zu finden, diejenigen zu den Förderrichtlinien für Geflüchtete hier.

Fotowettbewerb “Kontakt-Aufnahme” zur IKW 2022

Auch 2022 soll es im Rahmen der Interkulturellen Wochen wieder kreativ zugehen. Nachdem 2020 der Kreativwettbewerb “RE-START” stattfand und 2021 gemeinsam Bänke gestaltet und verschönert wurden, wird es dieses Jahr einen Fotowettbewerb geben, der unter dem Motto “Kontakt-Aufnahme” steht. Gefragt sind Fotografien von Begegnungen zwischen Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Kontexten kommen, mögen diese nun sozialer, generationaler oder kultureller Art sein. Eingereicht werden müssen die Beiträge bis zum 31.08.2022. Es winken attraktive Preise.

Nähere Informationen sind hier zu finden.