Newsletter Nr. 4 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2023

• Antrag auf Chancenaufenthaltserlaubnis • Abschiebungen gegen Wohnungsnot? • Aufruf für Ausstellung zu 50 Jahre Hessenpark Antrag auf Chancenaufenthaltserlaubnis Beim letzten Treffen des AK Flüchtlinge im Hochtaunus am 16.01.2023 gab die neue Leiterin der Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises, Johanna von Arnim, das Versprechen, die für die Beantragung einer Chancenaufenthaltserlaubnis erforderlichen Formulare zur Verfügung zu stellen. Dieses Versprechen ist nun eingelöst worden. Es können jetzt die folgenden Unterlagen hier abgerufen werden: Antrag auf Chancenaufenthaltserlaubnis nach §§ 104c, 25a und 25b Loyalitätserklärung Merkblatt zu Verfassungstreue Unterlagenmerkblatt Merkblatt Chancenaufenthalt allgemein Des weiteren hat Frau von Arnim die Antworten auf Fragen übermittelt, die während der Sitzung gestellt worden sind: Es wurde gefragt, ob die Passvergabe nach wie vor “restriktiv” gehandhabt würde. Seitens der Juristin des Kreises wurde mitgeteilt, dass das Passgesetz hier klare Vorgaben mache, an die die Ausländerbehörde gebunden sei und die ihr keinen Spielraum ließen. Insbesondere die Identitätsklärung spiele eine wichtige Rolle (in Bezug auf Afghanistan ist z. B. die Tazkira notwendig). Weiterhin sei zu beachten, dass keine Straftaten vorliegen dürfen. An der Vergabepraxis der Ausländerbehörde werde sich insofern voraussichtlich nichts ändern. Es wurde zudem erwähnt, dass das afghanische Konsulat wieder vereinzelt neue Pässe ausgestellt haben soll. Dem wird nachgegangen und überprüft, ob

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