Newsletter Nr. 10 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022


Wechsel von Aufenthaltsberechtigten nach § 24 AufenthG in den SGB II-Bezug
Save the Date: Fachtag “Schutzbedürftig in Hessen” am 20.07.2022 in Frankfurt
Veranstaltung zur Arbeitssituation Geflüchteter in Süditalien am 12.05.2022 in Frankfurt
Landesauszeichnung “Soziales Bürgerengagement”


Wechsel von Aufenthaltsberechtigten nach § 24 AufenthG in den SGB II-Bezug

Wie bereits im Newsletter Nr. 8 (2022) berichtet, werden Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltsberechtigung nach § 24 AufenthG künftig keine Asylbewerberleistungen mehr erhalten, sondern Leistungen nach dem SGB II. Der Wechsel findet am 01.06.2022 statt.

Um tatsächlich Leistungen vom Jobcenter zu bekommen, müssen die Betreffenden wie alle Leistungsberechtigte einen entsprechenden Antrag stellen. Das Jobcenter hat deshalb in kluger Voraussicht alle Personen angeschrieben, die von der Ausländerbehörde des Kreises aufgrund von einem Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG Asylbewerberleistungen beziehen. Das entsprechende Anschreiben ist hier einsehbar. Diesem beigefügt ist dieser verkürzte Antrag auf Leistungen nach dem SGB II. Ggf. sind Anlagen mit Angaben über weitere Personen im Haushalt zu ergänzen: die Anlage WEP, die Anlage HG und die Anlage KI.

Der Antrag sollte schnellstmöglich ausgefüllt und an das Jobcenter geschickt werden, was auch als Scan per Email geht. Nur so kann ein lückenloser Leistungsbezug garantiert werden. Der Asylbewerberleistungsbezug wird nämlich automatisch am 31.05.2022 enden. Eine Übergangsregelung gibt es nicht. Ein Anspruch auf diese Leistungsart besteht nach dem genannten Datum also nicht mehr.

Durch den Wechsel in den SGB II-Bezug erhalten Aufenthaltsberechtigte nach § 24 AufenthG die Möglichkeit, sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Sie müssen daher vor Einreichung des SGB II-Antrags ihr Wahlrecht ausüben, d.h. sich für eine Krankenkasse entscheiden und ihr mitteilen, dass sie bei ihr versichert sein wollen.

Des weiteren ist mit SGB II-Bezug ein Anspruch auf Kindergeld verbunden. Dieser Anspruch muss auch geltend gemacht werden, am besten noch vor der Einreichung des Antrags beim Jobcenter. Bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es zum Kindergeldbezug auch eine Info-Seite auf Ukrainisch und auf Russisch.

Save the Date: Fachtag “Schutzbedürftig in Hessen” am 20.07.2022 in Frankfurt

Ein Bündnis verschiedener Organisationen wird am Mittwoch, den 20.07.2022, in Frankfurt einen Fachtag veranstalten zum Thema “psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte”. Dabei soll es u.a. Arbeitsgruppen geben zu Abschiebungen aus Krankenhäusern, zur Zusammenarbeit von Beratungsstellen für Geflüchtete und Therapeut*innen bzw. Ärzt*innen sowie zur Sprachmittlung in der Therapie.

Eine ausführliche Einladung soll in Bälde folgen.

Veranstaltung zur Arbeitssituation Geflüchteter in Süditalien am 12.05.2022 in Frankfurt

Das evangelische Stadtdekanat Frankfurt/Offenbach, die Evangelische Akademie Frankfurt und der Verein mAqom – Kirche und Zuflucht e.V. laden zu einer Veranstaltung am Donnerstag, den 12.05.2022, in die Räume der Akademie am Römerberg in Frankfurt. Unter dem Titel “Menschenwürde und Tomaten” soll die prekäre Arbeitssituation von Geflüchteten in Süditalien diskutiert werden, wie sie auch in dem Film “Das neue Evangelium” von Milo Rau thematisiert worden ist.

Die Veranstaltung beginnt um 19:00 Uhr. Nähere Informationen zur Veranstaltung sind hier zu finden.

Landesauszeichnung “Soziales Bürgerengagement”

Das Land Hessen verleiht seit 20 Jahren die Landesauszeichnung “Soziales Bürgerengagement”, mit der besondere freiwillige/bürgerschaftliche Aktivitäten im sozialen Bereich gewürdigt werden sollen. Auch 2022 wird es diese Auszeichnung geben. Die Verleihung soll im Dezember stattfinden. Preiswürdige können bis zum 15.09.2022 vorgeschlagen werden.

Nähere Informationen, einschließlich der Kontaktdaten für Vorschläge, sind hier zu finden.