Newsletter Nr. 17 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022


Pilotprojekt „Ärztliche Videosprechstunde“ von pro familia
Chancen-Aufenthaltsrecht und Vorgriffserlass

Nochmals: Aufruf zur Beteiligung an Fotowettbewerb „Kontakt-Aufnahme“


Pilotprojekt „Ärztliche Videosprechstunde“ von pro familia

Nach wie vor besteht ein großer Mangel an Ärzt*innen, die Erfahrung mit der Behandlung und Beratung von Frauen und Mädchen haben, die von FGM („Female Genital Mutilation“ = Genitalverstümmelung) betroffen sind. Lange Wartezeiten auf einen Termin, weite Anfahrtswege oder keine kompetente ärztliche Behandlung sind die Folge. Deshalb startet pro familia Hessen das Pilotprojekt „Ärztliche Videosprechstunde für Frauen und Mädchen, die von FGM betroffen sind und für Ärzt*innen und Fachkräfte aus dem pädagogischen und sozialen Bereich“.

Ab dem 05.08.2022 bis voraussichtlich Dezember 2022 werden wöchentliche Videosprechstunden angeboten. Vier Ärzt*innen mit viel Erfahrung und Kompetenz zum Thema werden die Sprechstunden im Wechsel abdecken.

In der Videosprechstunde erhalten betroffene Frauen und Mädchen Beratung und Antworten zu ihren Fragen und Anliegen. Betroffene können auf Wunsch anonym bleiben. Bei Bedarf werden Dolmetscher*innen hinzugezogen.

Über das Angebot informiert auch dieser mehrsprachige Flyer.

Chancen-Aufenthaltsrecht und Vorgriffserlass

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf für das sog. Chancen-Aufenthaltsrecht verabschiedet. Dieser sieht eine ganze Reihe von Änderungen vor, nicht nur beim Bleiberecht, aber gerade letztere sind vorrangig interessant. So gibt es Verbesserungen z. B. bei § 25a AufenthG, der für Personen bis 27 (und nicht wie bisher nur bis 21) gelten soll und der eine Voraufenthaltszeit von noch nur drei statt wie bislang vier Jahren vorsieht, wobei hier auch Zeiten mit einer „Duldung light“ eingerechnet werden können.

Auch bei § 25b AufenthG gibt es eine Verkürzung der Voraufenthaltszeit: von acht auf sechs Jahren für Erwachsene ohne Kinder und von sechs auf vier Jahre für Erwachsene mit Kindern. Auch hier gilt, dass Zeiten mit einer „Duldung light“ angerechnet werden können.

Neu eingeführt wird in § 104c AufenthG das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ für Geduldete, die sich am 01.01.2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten haben. Zeiten mit einer „Duldung light“ werden auch hier angerechnet. Für die Erteilung eines „Chancen-Aufenthalts“ ist das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik erforderlich sowie, dass weder eine Täuschung über die Identität erfolgt ist noch eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 50 Tagessätzen vorliegt. Nicht erforderlich ist dagegen die Sicherung des Lebensunterhalts, die Klärung der Identität oder die Erfüllung der Passpflicht. All das kann während der nach § 104c erteilten einjährigen Aufenthaltserlaubnis nachgeholt werden.

Ehegatten, Lebenspartnern (im Sinne des Lebenspartnergesetzes, nicht gemeint sind unverheiratet zusammenlebende Partner) und minderjährigen ledigen Kindern, die mit einer Person mit Aufenthaltserlaubnis nach § 104c zusammenleben, soll ebenfalls eine solche erteilt werden, auch wenn sie nicht vor 2017 eingereist sind, die Voraufenthaltszeit also noch nicht erfüllen. Voraussetzung ist aber, dass sie die übrigen Bedingungen erfüllen. Das Gleiche gilt für volljährige ledige Kinder, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Einreise noch minderjährig waren.

Bis das Gesetz im Parlament verabschiedet wird, wird es noch dauern – auch wegen der anstehenden parlamentarischen Sommerpause. In Hessen gibt es aber einen sog. „Vorgriffserlass“, der verhindern soll, dass Personen, für die ein Chancen-Aufenthalt in Betracht käme, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschoben werden.

Nochmals: Aufruf zur Beteiligung an Fotowettbewerb „Kontakt-Aufnahme“

Im letzten Newsletter wurde bereits hingewiesen auf den Fotowettbewerb „Kontakt-Aufnahme“, der im Rahmen der Interkulturellen Wochen 2022 stattfindet. Bislang sind nur wenig Wettbewerbsbeiträge bei der Leitstelle für Integration eingegangen. Daher sei hier noch einmal daran erinnert: Beiträge können nur bis zum 31.08.2022 eingereicht werden.

Wer nicht teilnimmt, lässt sich die wirklich tollen Preise entgehen, die den Gewinner*innen winken. Also: Ran an die Kameras und Smartphones!