Newsletter Nr. 15 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2023
• Faktencheck von Pro Asyl zu Entscheidungen der EU-Innenminister*innen über Asylpolitik
• Ersatz für Ausbildungsduldung beschlossen – mit erheblichen Mängeln
• Änderungen im SGB II ab dem 01.07.2023
Faktencheck von Pro Asyl zu Entscheidungen der EU-Innenminister*innen über Asylpolitik
Pro Asyl hat einen Faktencheck zu den Entscheidungen veröffentlicht, die die EU-bezüglich der Migrations- und Asylpolitik der Union getroffen haben. Hierbei geht es vor allem darum, die Behauptungen der Bundesregierung zu hinterfragen, das Ausgehandelte wäre weitaus weniger dramatisch als das, was darüber berichtet wird. Wie der Faktencheck belegt, ist es das aber durchaus.
Der Faktencheck kann über diesen Link erreicht werden.
Ersatz für Ausbildungsduldung beschlossen – mit erheblichen Mängeln
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet wurde am 23.06.2023 im Bundestag ein Gesetz beschlossen, das nicht zuletzt den Ersatz der Ausbildungsduldung durch ein eigenes Aufenthaltsrecht vorsieht. Dieser prinzipiell zu begrüßende Schritt erweist sich jedoch bei näherer Betrachtung als problematisch, wie beim Hessischen Flüchtlingsrat nachzulesen ist. Wenn nicht dringend erforderliche Änderungen vorgenommen werden, dürfte der neue Aufenthaltstitel viele Betroffene schlechter stellen als die Ausbildungsduldung.
Änderungen im SGB II ab dem 01.07.2023
Am 01.07.2023 sind diverse Änderungen im SGB II in Kraft getreten. So wurden z. B. Freibeträge erhöht, aber auch Anreizsysteme für die Arbeitsaufnahme verbessert. Eine komplette Übersicht über die ab Juli geltenden Bestimmungen sowie über die bereits am 01.01.2023 in Kraft getretenen ist hier zu finden.