Newsletter Nr. 11 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2025


Integrationsbonus für kleine Einrichtungen
Afghanische Frauenrechtlerinnen in Brasilien angekommen

Keine Erkundungsreisen für Syrer – BaMF prüft Widerrufe
Neue Justizzuständigkeiten bei Asylverfahren in Hessen
Forderung nach Aufrechterhaltung des Abschiebestopps nach Afghanistan verhallt offenbar ungehört


Integrationsbonus für kleine Einrichtungen

Das Hessische Sozialministerium hat einen neuen Förderaufruf gestartet: Mit dem „Integrationsbonus“ können kleine Einrichtungen in Bereichen wie Pflege, Kinder- und Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe bis zu 12.000 Euro erhalten, um internationale Fachkräfte besser einarbeiten und begleiten zu können. Gefördert werden z.B. zusätzliche Personalkapazitäten, Anerkennungsbegleitung oder sprachliche Unterstützung. Anträge sind bis zum 30.09.2025 möglich.

Nähere Informationen sind hier zu finden.

Afghanische Frauenrechtlerinnen in Brasilien angekommen

Die ersten Frauen aus der Gruppe afghanischer Menschenrechtsaktivistinnen, die monatelang unter prekären Bedingungen in Pakistan ausharren mussten, sind sicher in Brasilien eingetroffen. Ihre Aufnahme wurde durch zivilgesellschaftliches Engagement und weltweite Spenden ermöglicht, zu denen auch im Newsletter Nr. 7 (2025) aufgerufen wurde. Weitere Frauen warten noch auf Ausreisevisa.

Mehr zur aktuellen Entwicklung ist hier zu finden.

Keine Erkundungsreisen für Syrer – BaMF prüft Widerrufe

Schutzberechtigte aus Syrien dürfen weiterhin nicht ohne Folgen in ihr Herkunftsland reisen. Eine von der Ampel-Koalition diskutierte Möglichkeit sogenannter „Erkundungsreisen“ wurde verworfen. Das Bundesinnenministerium betont: Heimreisen können zum Widerruf des Schutzstatus führen – Ausnahmen gelten nur bei besonderen Härtefällen, etwa einer schweren Erkrankung von Angehörigen.

Zudem prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) verstärkt den Schutzstatus von syrischen Staatsangehörigen, insbesondere bei Straftätern und sogenannten Gefährdern. Im laufenden Jahr wurden über 10.000 Widerrufsverfahren eingeleitet, in 97 Fällen kam es zum tatsächlichen Widerruf.

Ausführlichere Informationen sind in diesem Beitrag von Merkur.de zu finden.

Neue Justizzuständigkeiten bei Asylverfahren in Hessen

Ab dem 01.09.2025 gilt in Hessen eine geänderte Regelung zur Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Asylklagen: Die 19. Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeiten sieht vor, dass Verfahren künftig nach Herkunftsländern bestimmten Verwaltungsgerichten zugewiesen werden. Das kann insbesondere bei selbstständig eingereichten Klagen kurz vor Ablauf der Frist zu praktischen Hürden führen – etwa bei persönlicher Vorsprache oder bestehender Residenzpflicht.

Die neuen Zuständigkeiten im Überblick:

  • VG Darmstadt: Afghanistan, Eritrea, Somalia, Türkei
  • VG Frankfurt am Main: Iran, Irak, Pakistan
  • VG Gießen: Syrien
  • VG Kassel: Russische Föderation, Georgien, sonstige Herkunftsländer
Forderung nach Aufrechterhaltung des Abschiebestopps nach Afghanistan verhallt offenbar ungehört

Gerade erst hatten Pro Asyl und die Flüchtlingsräte der Länder die Bundesregierung aufgefordert, alle Gespräche mit der Taliban-Regierung in Afghanistan auszusetzen und einen förmlichen Abschiebestopp in das Land zu verhängen. Dieser Appell stieß beim Bundesinnenminister jedoch offenbar auf taube Ohren.

Am Morgen des 18.07.2025 startete erstmals seit fast einem Jahr wieder ein Abschiebeflug nach Afghanistan – der zweite Flug dieser Art seit der Machtübernahme durch die Taliban. Bei den ausgeflogenen Personen soll es sich ausschließlich um Straftäter handeln.

Wie bei vielen Maßnahmen des Innenministers wirkt auch diese Aktion vor allem symbolisch. Denn genau für diesen Tag hat er Vertreter aus fünf europäischen Nachbarländern zu einem sogenannten „Migrationsgipfel“ auf die Zugspitze eingeladen. Thema des Treffens soll sein, wie die ohnehin schon stark restriktive Migrationspolitik weiter verschärft werden kann.