Newsletter Nr. 3 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2024

• Demonstrationen im Hochtaunuskreis gegen Rechtsruck • Weitere Schritte gegen den Rechtsruck • Übersicht über die Änderungen durch das sog. “Rückführungsverbesserungsgesetz” • Tagesordnung für das Online-Treffen des AK Flüchtlinge am 29.01.2024 Demonstrationen im Hochtaunuskreis gegen Rechtsruck Nach der großen Demonstration gegen Rechts am vergangenen Samstag in Frankfurt, an der weit über 30.000 Menschen teilnahmen, und den Kundgebungen in Darmstadt und Wiesbaden mit ebenfalls beachtlichen Teilnehmendenzahlen gehen nun auch im Hochtaunuskreis die Menschen gegen die aktuellen faschistischen Tendenzen auf die Straße. So fand bereits am Donnerstag, den 25.01.2024, eine Demonstration in Steinbach a.T. mit 350 Teilnehmenden statt. In Oberursel wird am Freitag, den 26.01.2024, demonstriert. Start der Demo ist am Bahnhof um 17:30 Uhr, von dort aus geht es dann zum Epinay-Platz, wo um 18:15 Uhr die Abschlusskundgebung sein wird. Auch im Usinger Land werden an diesem Wochenende Menschen auf die Straße gehen. Am Samstag, den 27.01.2024, wird in der Wehrheimer Mitte unter dem Motto “Gemeinsam für Demokratie, Vielfalt und Menschenrechte” gegen den Rechtsruck protestiert. Diese Kundgebung ist vom “AK Gesellschaftliche Verantwortung” der lokalen evangelischen Kirchengemeinde organisiert worden und wird von den vier demokratischen Parteien, der katholischen Kirche und dem Gewerbeverein mitgetragen. Weitere Schritte gegen den Rechtsruck Es ist richtig und

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Newsletter Nr. 2 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2024

• Bundestag beschließt Abschiebungserleichterungsgesetz • Weiterbildung zur Fachkraft für Haustechnik mit berufspraktischem Deutschunterricht ab März im Raum Offenbach • Online-Schulungen des HFR im ersten Halbjahr 2024 • Demos gegen Rechts in Frankfurt, Gießen und Wiesbaden • Online-Treffen des AK Flüchtlinge im Hochtaunus am 29.01.2024 Bundestag beschließt Abschiebungserleichterungsgesetz Der Bundestag verabschiedete gestern ein Gesetz zur Erleichterung von Abschiebungen, das höchst fragwürdige Grundrechtseingriffe beinhaltet. Unter anderem ermöglicht es nicht nur die Durchsuchung der von den abzuschiebenden Personen bewohnten Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft, sondern auch anderer Zimmer, einschließlich solcher von unbeteiligten Dritten. Des Weiteren können Abzuschiebende nun bis zu 28 Tage in Ausreisegewahrsam genommen werden, im Gegensatz zu bisherigen 10 Tagen. Es stellt sich die Frage, ob diese Verschärfung mehr als Symbolpolitik ist, bei der die politisch Verantwortlichen erneut rechter Hetze nachgeben. Die Bundesregierung räumt bereits ein, dass die beschlossenen Maßnahmen die Zahl der Abschiebungen lediglich um 5 % steigern könnten. Trotz einiger positiver Neuerungen im Zuge der Gesetzesänderung – beispielsweise erhalten subsidiär Schutzberechtigte automatisch eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre – überwiegen eindeutig die negativen Aspekte. Besonders problematisch erscheint, dass Änderungen bei den Normen zur Verfolgung von Schleuseraktivitäten zur Kriminalisierung der Seenotrettung führen könnten. Weiterbildung zur Fachkraft für Haustechnik mit berufspraktischem Deutschunterricht ab

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