Newsletter Nr. 5 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2024

• Demokratie-Demos an diesem Wochenende im Hochtaunuskreis • Fachtag zum Übergang von Schule zu Beruf am 22.03.2024 in Frankfurt • Tagesworkshop zur Sprachbegleitung am 16.03.2024 • Ausstellung “Der Weg der Sinti und Roma” in Bad Homburg ab dem 26.02.2024 • Bewerbungsfrist für den Hessischen Sozialpreis läuft • Entwicklungspolitischer Film “Die vergessenen Migrant:innen” am 19.02.2024 im Haus am Dom Demokratie-Demos an diesem Wochenende im Hochtaunuskreis Auch am kommenden Wochenende wird im Hochtaunuskreis wieder für Demokratie und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit demonstriert. Zuerst werden, wie im Newsletter Nr. 4 (2024) bereits berichtet, am Freitag, den 16.02.2024, ab 16:30 Uhr in Bad Homburg Demokratiefreund*innen auf die Straße gehen. Hier beginnt der Demonstrationszug am Bahnhofsplatz und wird zum Kurhaus gehen, wo die Abschlusskundgebung stattfinden wird. Das Motto der Demo ist: Bad Homburg ist bunt. Am Samstag, den 17.02.2024, dem Jahrestag der rassistischen Bluttat von Hanau, ruft dann die Grävenwiesbacher Initiative für Vielfalt und Toleranz dazu auf, sich um 11:00 Uhr auf dem Rathausplatz zu versammeln. Unter dem Motto “Grävenwiesbach für Demokratie” soll ein klares gemeinsames Zeichen gegen Rechtsextremismus/-populismus und für die Demokratie und Vielfalt gesetzt werden. Und last, but not least, findet ebenfalls am Samstag, den 17.02.2024, findet in Kronberg eine Demonstration für Demokratie und

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Newsletter Nr. 2 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2024

• Bundestag beschließt Abschiebungserleichterungsgesetz • Weiterbildung zur Fachkraft für Haustechnik mit berufspraktischem Deutschunterricht ab März im Raum Offenbach • Online-Schulungen des HFR im ersten Halbjahr 2024 • Demos gegen Rechts in Frankfurt, Gießen und Wiesbaden • Online-Treffen des AK Flüchtlinge im Hochtaunus am 29.01.2024 Bundestag beschließt Abschiebungserleichterungsgesetz Der Bundestag verabschiedete gestern ein Gesetz zur Erleichterung von Abschiebungen, das höchst fragwürdige Grundrechtseingriffe beinhaltet. Unter anderem ermöglicht es nicht nur die Durchsuchung der von den abzuschiebenden Personen bewohnten Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft, sondern auch anderer Zimmer, einschließlich solcher von unbeteiligten Dritten. Des Weiteren können Abzuschiebende nun bis zu 28 Tage in Ausreisegewahrsam genommen werden, im Gegensatz zu bisherigen 10 Tagen. Es stellt sich die Frage, ob diese Verschärfung mehr als Symbolpolitik ist, bei der die politisch Verantwortlichen erneut rechter Hetze nachgeben. Die Bundesregierung räumt bereits ein, dass die beschlossenen Maßnahmen die Zahl der Abschiebungen lediglich um 5 % steigern könnten. Trotz einiger positiver Neuerungen im Zuge der Gesetzesänderung – beispielsweise erhalten subsidiär Schutzberechtigte automatisch eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre – überwiegen eindeutig die negativen Aspekte. Besonders problematisch erscheint, dass Änderungen bei den Normen zur Verfolgung von Schleuseraktivitäten zur Kriminalisierung der Seenotrettung führen könnten. Weiterbildung zur Fachkraft für Haustechnik mit berufspraktischem Deutschunterricht ab

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