Newsletter Nr. 11 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2025

• Integrationsbonus für kleine Einrichtungen • Afghanische Frauenrechtlerinnen in Brasilien angekommen • Keine Erkundungsreisen für Syrer – BaMF prüft Widerrufe • Neue Justizzuständigkeiten bei Asylverfahren in Hessen • Forderung nach Aufrechterhaltung des Abschiebestopps nach Afghanistan verhallt offenbar ungehört Integrationsbonus für kleine Einrichtungen Das Hessische Sozialministerium hat einen neuen Förderaufruf gestartet: Mit dem „Integrationsbonus“ können kleine Einrichtungen in Bereichen wie Pflege, Kinder- und Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe bis zu 12.000 Euro erhalten, um internationale Fachkräfte besser einarbeiten und begleiten zu können. Gefördert werden z.B. zusätzliche Personalkapazitäten, Anerkennungsbegleitung oder sprachliche Unterstützung. Anträge sind bis zum 30.09.2025 möglich. Nähere Informationen sind hier zu finden. Afghanische Frauenrechtlerinnen in Brasilien angekommen Die ersten Frauen aus der Gruppe afghanischer Menschenrechtsaktivistinnen, die monatelang unter prekären Bedingungen in Pakistan ausharren mussten, sind sicher in Brasilien eingetroffen. Ihre Aufnahme wurde durch zivilgesellschaftliches Engagement und weltweite Spenden ermöglicht, zu denen auch im Newsletter Nr. 7 (2025) aufgerufen wurde. Weitere Frauen warten noch auf Ausreisevisa. Mehr zur aktuellen Entwicklung ist hier zu finden. Keine Erkundungsreisen für Syrer – BaMF prüft Widerrufe Schutzberechtigte aus Syrien dürfen weiterhin nicht ohne Folgen in ihr Herkunftsland reisen. Eine von der Ampel-Koalition diskutierte Möglichkeit sogenannter „Erkundungsreisen“ wurde verworfen. Das Bundesinnenministerium betont: Heimreisen können zum Widerruf des Schutzstatus führen
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