Newsletter Nr. 8 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2024
• Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zur Bezahlkarte • Bürgerpreis der Taunussparkasse 2024 • 17. Hessisches Sozialforum am 04.05.2024 in Frankfurt • Wieder Fördermittel für Mikroprojekte verfügbar Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zur Bezahlkarte Am 12.04.2024 verabschiedete der Deutsche Bundestag die rechtlichen Grundlagen für die Einführung einer Bezahlkarte für Empfänger*innen von AsylbLG-Leistungen. Die Umsetzung erfolgt auf Länderebene. In diesem Zusammenhang ist es ratsam, die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum Gesetzesentwurf der CDU/CSU für die Bezahlkarte zu lesen. Die verfassungsrechtlichen sowie datenschutzrechtlichen Bedenken, die dort geäußert werden, dürften auch auf die nun vom Bundestag verabschiedeten Regelungen zutreffen. Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen das Bezahlkartensystem vor dem Bundesverfassungsgericht wären demnach nicht gering. Bürgerpreis der Taunussparkasse 2024 Die Taunussparkasse lobt 2024 wieder einen Preis aus für engagierte Bürger*innen, die sich ehrenamtlich in der Region einsetzen. Das Preisgeld, das mit der Würdigung einhergeht, beträgt 5.000 Euro. Vorschläge können bis zum 30.06.2024 online eingereicht werden. Die Preisverleihung findet am 16.09.2024 statt. Näheres ist hier zu finden. 17. Hessisches Sozialforum am 04.05.2024 in Frankfurt Das 17. Hessische Sozialforum findet am 04.05.2024 im Haus am Dom in Frankfurt statt. Das Sozialforum ist eine gemeinsame Veranstaltung vieler sozialer und zivilgesellschaftlicher Akteure wie z. B. der Diakonie Hessen, des Caritas Verbands
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