Newsletter Nr. 8 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2024


Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zur Bezahlkarte
Bürgerpreis der Taunussparkasse 2024

17. Hessisches Sozialforum am 04.05.2024 in Frankfurt
Wieder Fördermittel für Mikroprojekte verfügbar


Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zur Bezahlkarte

Am 12.04.2024 verabschiedete der Deutsche Bundestag die rechtlichen Grundlagen für die Einführung einer Bezahlkarte für Empfänger*innen von AsylbLG-Leistungen. Die Umsetzung erfolgt auf Länderebene.

In diesem Zusammenhang ist es ratsam, die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum Gesetzesentwurf der CDU/CSU für die Bezahlkarte zu lesen. Die verfassungsrechtlichen sowie datenschutzrechtlichen Bedenken, die dort geäußert werden, dürften auch auf die nun vom Bundestag verabschiedeten Regelungen zutreffen. Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen das Bezahlkartensystem vor dem Bundesverfassungsgericht wären demnach nicht gering.

Bürgerpreis der Taunussparkasse 2024

Die Taunussparkasse lobt 2024 wieder einen Preis aus für engagierte Bürger*innen, die sich ehrenamtlich in der Region einsetzen. Das Preisgeld, das mit der Würdigung einhergeht, beträgt 5.000 Euro. Vorschläge können bis zum 30.06.2024 online eingereicht werden. Die Preisverleihung findet am 16.09.2024 statt.

Näheres ist hier zu finden.

17. Hessisches Sozialforum am 04.05.2024 in Frankfurt

Das 17. Hessische Sozialforum findet am 04.05.2024 im Haus am Dom in Frankfurt statt. Das Sozialforum ist eine gemeinsame Veranstaltung vieler sozialer und zivilgesellschaftlicher Akteure wie z. B. der Diakonie Hessen, des Caritas Verbands für die Diözese Limburg oder des Hessischen Flüchtlingsrats. Inhaltlich soll dieses Jahr eine kritische Auseinandersetzung mit dem Koalitionsvertrag und den Vorhaben der schwarzroten Landesregierung im Zentrum des Treffens stehen.

Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei. Näheres ist hier zu finden.

Wieder Fördermittel für Mikroprojekte verfügbar

Wie in den vergangenen Jahren können auch 2024 wieder Fördermittel in einer Höhe von bis zu 500 Euro für Mikroprojekte beim Kreis beantragt werden. Anträge sind an die Leitstelle für Integration zu richten. Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sind hier zu finden.

Bitte beachten: Für Projekte in Bad Homburg sind Anträge auf Förderung an das WIR Vielfaltszentrum der Stadt zu richten.