Newsletter Nr. 12 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022

• Tagesworkshop für Engagierte in der Arbeit mit Geflüchteten in Frankfurt am 09.07.2022 • Hryvnia-Banknoten können jetzt in Euro getauscht werden • Kostenfreie Nutzung des ÖPNV endet für Geflüchtete aus der Ukraine am 31.05.2022 • Kooperationstagung von BAMF und Diakonie am 23. und 24.06.2022 in Hofgeismar • Mentoring-Programm SOCIUS startet neuen Ausbildungskurs Tagesworkshop für Engagierte in der Arbeit mit Geflüchteten in Frankfurt am 09.07.2022 Der Evangelische Regionalverband Frankfurt/Offenbach bietet am Samstag, den 09.07.2022, einen Tagesworkshop an. In diesem wird Freiwillig Engagierten in der Arbeit mit Geflüchteten die Gelegenheit geboten, über ihr Engagement zu sprechen und dieses zu reflektieren. Die Teilnahme am Seminar ist kostenfrei. Die Veranstaltung wird in Präsenz durchgeführt. Nähere Informationen, insbesondere zu Anmeldung, die bis zum 27.06.2022 zu erfolgen hat, sind hier zu finden. Hryvnia-Banknoten können jetzt in Euro getauscht werden Geflüchteten aus der Ukraine war es bis vor Kurzem nicht möglich, Bargeld, das sie mitgebracht hatten, in Euro umzutauschen, wenn es sich dabei um Hryvnia handelte. Seit dem 24.05.2022 ist das nun anders. Jetzt können sie einen Betrag von insgesamt bis zu 10.000 Hryvnia bei den teilnehmenden deutschen Banken und Sparkassen in Euro umtauschen. Der Umtausch kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen und soll gebührenfrei sein. Darauf

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Newsletter Nr. 11 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022

• Ab Juni nur noch Erstattung von 9-Euro-Tickets für Fahrtkosten zu Integrationskursen • “Hand in Hand 2.0”: Onlineschulungen für Engagierte in der Arbeit mit Geflüchteten • Landeseigene Notunterkünfte für Flüchtlinge sollen in Hessen schließen • Connection e.V. & Pro Asyl: Bundestagsbeschluss zu Asylverfahren russischen Kriegsdienstverweiger*innen • Save the Date: Kooperationstagung der Diakonie Hessen und des BAMF am 23. und 24.06.2022 • Start der Maßnahme “Berufliche Orientierung im Handwerk” Ab Juni nur noch Erstattung von 9-Euro-Tickets für Fahrtkosten zu Integrationskursen Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat darauf hingewiesen, dass Teilnehmende an Integrationskursen von Juni bis August nur noch das 9-Euro-Ticket bezahlt bekommen im Rahmen der Fahrtkostenerstattung zu den Unterrichtsstätten. Geflüchtete sollten in diesem Zeitraum daher keine Monatskarten kaufen. Wer über eine Monatskarte verfügt, die vor Ende Mai abläuft, sollte sich für den Rest des Monats mit Wochen- und/oder Tagestickets nehmen. “Hand in Hand 2.0”: Onlineschulungen für Engagierte in der Arbeit mit Geflüchteten Unter der Federführung der Ehrenamtsakademie des Dekanats Kronberg wird die Online-Schulungsreihe für Engagierte in der Arbeit mit Geflüchteten unter dem Titel “Hand in Hand 2.0”  fortgesetzt. Ab Montag, den 23.05.2022, werden Seminare zu den Themen “Geflüchtete aus der Ukraine”, “Umgang mit traumatisierten Menschen und Selbstfürsorge”, “Übergang Schule

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Newsletter Nr. 10 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022

• Wechsel von Aufenthaltsberechtigten nach § 24 AufenthG in den SGB II-Bezug • Save the Date: Fachtag “Schutzbedürftig in Hessen” am 20.07.2022 in Frankfurt • Veranstaltung zur Arbeitssituation Geflüchteter in Süditalien am 12.05.2022 in Frankfurt • Landesauszeichnung “Soziales Bürgerengagement” Wechsel von Aufenthaltsberechtigten nach § 24 AufenthG in den SGB II-Bezug Wie bereits im Newsletter Nr. 8 (2022) berichtet, werden Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltsberechtigung nach § 24 AufenthG künftig keine Asylbewerberleistungen mehr erhalten, sondern Leistungen nach dem SGB II. Der Wechsel findet am 01.06.2022 statt. Um tatsächlich Leistungen vom Jobcenter zu bekommen, müssen die Betreffenden wie alle Leistungsberechtigte einen entsprechenden Antrag stellen. Das Jobcenter hat deshalb in kluger Voraussicht alle Personen angeschrieben, die von der Ausländerbehörde des Kreises aufgrund von einem Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG Asylbewerberleistungen beziehen. Das entsprechende Anschreiben ist hier einsehbar. Diesem beigefügt ist dieser verkürzte Antrag auf Leistungen nach dem SGB II. Ggf. sind Anlagen mit Angaben über weitere Personen im Haushalt zu ergänzen: die Anlage WEP, die Anlage HG und die Anlage KI. Der Antrag sollte schnellstmöglich ausgefüllt und an das Jobcenter geschickt werden, was auch als Scan per Email geht. Nur so kann ein lückenloser Leistungsbezug garantiert werden. Der Asylbewerberleistungsbezug wird nämlich

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Newsletter Nr. 9 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022

• Online-Treffen des AK Flüchtlinge im Hochtaunus am 02.05.2022 • Anmeldestopp bei der Tafel Hochtaunus • Aufruf zur Anmeldung von Veranstaltung zur IKW 2022 • Info-Flyer zum Beratungsangebot der BA auf Russisch und Ukrainisch • Formularhilfe in Bad Homburg Online-Treffen des AK Flüchtlinge im Hochtaunus am 02.05.2022 Am Montag, den 02.05.2022, findet das nächste Treffen des AK Flüchtlinge um 17:30 Uhr statt. Das Treffen wird wieder als Videokonferenz durchgeführt. Die Zugangsdaten werden über den Emailverteiler verschickt. Da am 01.06.2022 Personen mit einer Aufenthaltsberechtigung nach § 24 AufenthG vom Ayslbewerberleistungsbezug in den SGB II-Bezug wechseln werden, wird der stellvertretende Leiter des Kommunalen Jobcenters im Hochtaunuskreis, Robert Dinges, an dem Treffen teilnehmen und Informationen dazu geben, wie sich der Übergang organisatorisch gestalten wird. Natürlich wird es möglich sein, in diesem Rahmen auch Fragen zu stellen. Die Tagesordnung für das Treffen sieht wie folgt aus: Begrüßung und Klärung der Formalitäten (Protokollführung) Informationen von Robert Dinges zum künftigen SGB II-Bezug von Aufenthaltsberechtigten nach § 24 AufenthG Verschiedenes Festlegung eines neuen Termins Verabschiedung Anmeldestopp bei der Tafel Hochtaunus In allen Ausgabestellen der Tafel Hochtaunus sind die Aufnahmekapazitäten mittlerweile ausgeschöpft. Für praktisch alle davon gibt es deshalb auch Wartelisten. Diese sind nun schon so voll, dass

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