Newsletter Nr. 18 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2025
• Karlsruhe stoppt verfassungswidrige Praxis • Bad Homburg feiert den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung • Theaternachmittag in Kronberg am 30.11.2025 mit deutsch-türkischer Theatergruppe • Afghanischen Frauenkonferenz am 14.12.2025 in Frankfurt Karlsruhe stoppt verfassungswidrige Praxis Der Schutz der Wohnung gilt auch in Unterkünften für Geflüchtete. Wenn die Polizei für eine Abschiebung ohne Durchsuchungsbeschluss in die Wohnung eines Geflüchteten eindringt, ist das verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 20.11.2025 bekannt gegebenen Beschluss zur Verfassungsbeschwerde von PRO ASYL und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klargestellt. Das Bundesverfassungsgericht korrigiert mit diesem Beschluss die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und stellt klar: Um ein Betreten als Durchsuchung zu qualifizieren, muss sich die gesuchte Person nicht innerhalb der Wohnung verstecken. Das würde zu zufälligen Ergebnissen führen und den präventiven Zweck des Richtervorbehalts unterlaufen. Bad Homburg feiert den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung Am 03.12. ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Diesen begeht Bad Homburg in diesem Jahr mit zwei Veranstaltungen. Am Dienstag, den 02.12.2025, findet im Kulturzentrumm Englische Kirche um 18:30 Uhr eine musikalische Veranstaltung mit Blind Foundation aus Frankfurt statt. Der Eintritt ist frei. Um eine Anmeldung vorab per Email wird gebeten. Am Montag, den 08.12.2025, wird es dann eine
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