Newsletter Nr. 5 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2021
• Integrationspreis des Hochtaunuskreises zum achten Mal ausgelobt • VGH Baden-Württemberg untersagt Abschiebung nach Afghanistan • Weisung der BA zur Kostenübernahme für digitale Endgeräte • Online-Veranstaltung der Evangelischen Akademie am 10.02.2021 zu Arbeitsbedingungen von Geflüchteten in Süditalien Integrationspreis des Hochtaunuskreises zum achten Mal ausgelobt Zum achten Mal vergibt der Hochtaunuskreis einen Preis für besondere Integrationsleistungen. Das Preisgeld beträgt 1.500 Euro. In diesem Jahr wird zum ersten Mal ein thematischer Schwerpunkt für die Vergabe des Preises gesetzt. Ausgezeichnet werden sollen Personen, Verbände, Initiativen, Unternehmen oder Bildungseinrichtungen aus dem Kreis, die sich in besonderer Weise um die Integration in bildungs- und beruflicher Hinsicht verdient gemacht haben. Nähere Informationen sind der Ausschreibung des Kreises zu entnehmen. Vorschläge und Eigenbewerbungen (die ausdrücklich zulässig sind) können per Email eingereicht werden. VGH Baden-Württemberg untersagt Abschiebung nach Afghanistan Anfang dieses Monats wurde eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg veröffentlicht, die bereits im Dezember 2020 gefällt worden ist. Darin wird die Abschiebung eines jungen arbeitsfähigen und gesunden alleinstehenden Mannes nach Afghanistan untersagt, weil es ihm dort angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der Covid-19-Pandemie voraussichtlich nicht gelingen würde, auf legalem Wege seine elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen. Das Gericht führt aus, dass
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