Newsletter Nr. 19 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022

• Wieder Supervisionsangebot in Oberursel für Freiwillig Engagierte • EuGH stärkt das Recht auf Familiennachzug erneut • Weiterbildung im Bereich Haustechnik inkl. Vermittlung berufspraktischer Deutschkenntnisse in Offenbach Wieder Supervisionsangebot in Oberursel für Freiwillig Engagierte Constanze Gampfer bietet ab Montag, den 08.08.2022, wieder Supervisionstreffen für Freiwillig Engagierte in der Arbeit mit Geflüchteten an. Die Treffen finden von 17:00 bis 19:00 Uhr im Willkommenstreff in der Berliner Straße 63 in Oberursel statt. Wer an einem Treffen teilnehmen möchte, möge sich bitte vorab per Email anmelden. Nähere Informationen, einschließlich einer Übersicht über alle Supervisionstermine, sind hier zu finden. EuGH stärkt das Recht auf Familiennachzug erneut Bereits im Jahr 2018 urteilte der EuGH in einer richtungsweisenden Entscheidung, dass Kinder auch dann den Anspruch auf Familiennachzug behalten, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig werden. Diese Entscheidung befand sich allerdings im Widerspruch zu deutschem nationalem Recht (§ 36 AufenthG) und zur diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Daher legte dieses dem EuGH einen entsprechenden Fall erneut zur Entscheidung vor. Der EuGH blieb bei seiner ursprünglichen Entscheidung: Ein Kind, das Asyl in einem EU-Staat beantragt, verliert seinen Anspruch auf Familiennachzug nicht, wenn das Asylverfahren sich über seinen 18. Geburtstag hinauszieht. Entscheidend ist allein, ob das Kind im Zeitpunkt der Antragstellung minderjährig
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