Update #3 zum Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine

• Erste Schritte für Geflüchtete aus der Ukraine bei der Ankunft • Handbook Germany für aus der Ukraine Geflüchtete • Weiteres Beratungsangebot für ukrainische Geflüchtete in Bad Homburg • Übersicht über rechtliche Ansprüche aus § 24 AufenthG • Online-Infoveranstaltung von Pro Asyl am 11.03.2022 Erste Schritte für Geflüchtete aus der Ukraine bei der Ankunft Geflüchtete aus der Ukraine, die in Hessen ankommen, sind aufgefordert, sich bei der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen zu melden, sofern sie nicht bei Freunden, Bekannten oder Verwandten unterkommen oder sonst schon eine Unterkunftsmöglichkeit gefunden haben. Da die Aufnahmekapazitäten in Gießen praktisch ausgeschöpft zu sein scheinen, wird eine Verteilung auf Außenstellen erfolgen. Der Hochtaunuskreis gehört dabei zu den Kreisen, die von der Landesregierung mit der Schaffung entsprechender Sammelunterkunftsmöglichkeiten beauftragt worden sind. Diese werden voraussichtlich schon ab der kommenden Woche zur Verfügung stehen. Der Zugang auch zu diesen Unterkünften würde wohl aber au Personen, die sich bereits im Hochtaunuskreis aufhalten und über eine Unterkunft verfügen, sollen sich dagegen zuerst in der jeweiligen Kommune beim Einwohnermeldeamt und dann bei der Kreisausländerbehörde per Email oder telefonisch unter 06172-9994994 anmelden. Für Geflüchtete, die in Bad Homburg untergekommen sind, ist die städtische Ausländerbehörde zuständig. Für neu angekommene Geflüchtete bietet die Allgemeine Lebensberatung des regionalen Diakonischen

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Update #2 zum Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine

• Leistungsanspruch nach dem AsylbLG für aus der Ukraine Vertriebene • Informationen zum Aufenthaltsrecht jetzt auf Ukrainisch • Digitaler Austausch des HFR am 09.03.2022: Ukrainekrieg und Rechtsfolgen • Treffen des AK Flüchtlinge im Hochtaunus am Montag, den 14.03.2022 Leistungsanspruch nach dem AsylbLG für aus der Ukraine Vertriebene Dass der Aufenthalt von Geflüchteten aus der Ukraine nach der EU-Richtlinie 2001/55/EU geregelt wird, ist ja bereits bekannt. Auch dass dies in Deutschland zu einem Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG führen wird. Ob daraus ein Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG oder nach dem SGB II erwachsen wird, war dagegen bislang noch nicht ganz klar. Mittlerweile ist nun auch diese Frage beantwortet: Ukrainische Geflüchtete werden Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Anders als bei im regulären Asylverfahren anerkannten Geflüchteten mit einem der sonst üblichen Schutzstatus, die zur Anwendung des SGB II führen, wird bei ukrainischen Geflüchteten ein Zugang zum Arbeitsmarkt dann jedenfalls nicht proaktiv gefördert werden. Normal krankenversichert werden sie erst einmal auch nicht sein, sondern nur im Akutfall über Krankenschein ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Ob dies auf Dauer so bleibt, wird man abwarten müssen. Praktikabel dürfte es kaum sein, wenn man allein die hohe Zahl aus der Ukraine Flüchtender bedenkt, von

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Update #1 zum Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine

• Aufenthaltssicherung für ukrainische Geflüchtete im Hochtaunuskreis (aktueller Stand) • Hilfskonvoi aus dem Hochtaunuskreis für die Ukraine • Unterkunftsangebote und -gesuche und andere Unterstützung • Kostenfreie Nutzung des ÖPNV für ukrainische Geflüchtete • Hilfe für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine Aufenthaltssicherung für ukrainische Geflüchtete im Hochtaunuskreis (aktueller Stand) Aktuell ist die Situation so: Personen, die aus der Ukraine nach Deutschland einreisen und über einen Pass mit biometrischen Daten verfügen, können sich visumsfrei für 90 Tage in Deutschland aufhalten. Aufgrund der Kriegssituation in ihrem Heimatland kann diese Frist noch einmal um 90 Tage verlängert werden. Die Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Für den Hochtaunuskreis gilt hierbei: Wer nicht in Bad Homburg untergebracht ist, wendet sich an die Kreisausländerbehörde. Dort kann formlos die Verlängerung des Aufenthalts per Email beantragt werden. In Bad Homburg Untergekommene wenden sich dagegen an die Ausländerbehörde der Kurstadt, sobald sie sich bei der Stadt angemeldet haben. Personen ohne biometrischen Pass, die ohne Visum eingereist sind, müssen das Visumverfahren nicht einholen. Sie sollten sich aber ebenfalls umgehend bei der Ausländerbehörde melden. Vom Kreis ist zudem eine Internetseite mit ein paar FAQ eingerichtet worden. Auch hat er unter der Nummer 06172/999-4994 eine Info-Hotline

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Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine

• Handreichung der GGUA zu Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine • Info-Seiten des Landes Hessen und des Bundes • Kreisausländerbehörde und die Lage in der Ukraine • Beratungsangebote für ukrainische Geflüchtete im Hochtaunuskreis Handreichung der GGUA zu Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) aus Münster hat Informationen zum Aufenthaltsrecht und zu Sozialleistungsbezug für aus der Ukraine geflüchtete Menschen zusammengestellt. Diese sind in Form einer Handreichung zusammengefasst, die hier abgerufen werden kann. Bitte beachten: Die Informationen sollen ständig aktualisiert und die Handreichung entsprechend angepasst werden. Daher am besten immer direkt auf der Seite die Handreichung öffnen! Info-Seiten des Landes Hessen und des Bundes Das Land Hessen hat eine eigene Info-Seite unter dem Titel „Hessen hilft Ukraine“ eingerichtet. Auf dieser ist nicht nur eine Hotline aufgeführt, über die Fragen gestellt werden können in Bezug auf Menschen, die aus der Ukraine nach Hessen geflüchtet sind, sondern es werden dort auch eine Reihe von FAQ beantwortet. Antworten auf weitere FAQ werden auf einer Info-Seite vom Bundesinnenministerium für aus der Ukraine nach Deutschland Flüchtende gegeben. Die beiden benannten Seiten sind allerdings nur auf Deutsch. Vom Auswärtigen Amt wurde dagegen eine Seite mit FAQ auch

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Newsletter Nr. 6 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022

• Integrations- und Berufssprachkurse bei der VHS Hochtaunus ab März • Internationale Wochen gegen Rassismus in Bad Homburg • Solidaritätskundgebung für die Ukraine am 26.02.2022 in Frankfurt Integrations- und Berufssprachkurse bei der VHS Hochtaunus ab März Die VHS Hochtaunus bietet ab März zwei Integrationskurse sowie zwei Berufssprachkurse mit dem Zielniveau B2 bzw. C1 an. Die Integrationskurse werden in Oberursel durchgeführt ebenso wie einer der beiden Berufssprachkurse, der andere soll in Kronberg stattfinden. Wann genau die Kurse beginnen und welche Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt sein müssen, ist dieser Übersicht zu entnehmen. Dabei ist für die Teilnahme an einem Integrationskurs dieses Datenblatt auszufüllen, für die an einem Berufssprachkurs dagegen dieses. Internationale Wochen gegen Rassismus in Bad Homburg Bei den „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ handelt es sich um bundesweite Aktionswochen der Solidarität im Kampf gegen Rassismus. Sie finden jährlich rund um den 21.03., dem internationalen Anti-Rassismus-Tag, statt. Dieses Jahr beginnen sie am 14. und enden am 27.03.2022. Sie stehen unter dem Motto: „Haltung zeigen!“. In Bad Homburg wird es anlässlich dieser Aktionswochen im besagten Zeitraum dieses Jahr ebenfalls Veranstaltungen geben. Pandemiebedingt kann leider nicht alles, was geplant war, auch durchgeführt werden. So sollte es z. B. eine Demo geben unter dem Slogan

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Newsletter Nr. 5 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022

• Situation in der Kreisausländerbehörde • Online-Seminar des Evangelischen Regionalverbands zur beruflichen Integration von Geflüchteten • „Du nix verstehen?!“: Ein Comic zu Migrationserfahrungen • Petition zur anonymen Behandlungsmöglichkeit Situation in der Kreisausländerbehörde Trotz der Bemühungen seitens der Kreisverwaltung, die schwierige Lage in der Ausländerbehörde in den Griff zu bekommen, wird nach wie vor davon berichtet, dass es bei der Kontaktaufnahme und bei der Bearbeitung von Anträgen und Anfragen zu erheblichen Problemen komme. Die zuständige Dezernentin, Kreisbeigeordnete Katrin Hechler, bittet darum, solche Schwierigkeiten ihr direkt per Email mitzuteilen. Dabei hat sie auch darauf hingewiesen, dass den Rückrufbitten, die über das Online-Tool übermittelt werden, innerhalb von einer Woche entsprochen werden sollte.  Schon jetzt sei darauf aufmerksam gemacht, dass die Kreisbeigeordnete zusammen mit der Leiterin der Kreisausländerbehörde, Stefanie Marx, am nächsten Treffen des AK Flüchtlinge im Hochtaunus am 14.03.2022 teilnehmen wird. Es wird dann die Möglichkeit bestehen, die Problemlage zu besprechen. Online-Seminar des Evangelischen Regionalverbands zur beruflichen Integration von Geflüchteten Der Evangelische Regionalverband Frankfurt-Offenbach bietet ein Online-Seminar zum Thema „Hilfen und Herausforderungen bei der beruflichen Integration von Geflüchteten“ an, das zwei Module umfasst und im April 2022 starten wird. Im ersten Modul soll es um traumatische Belastungen und ihre Auswirkungen auf die berufliche

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Newsletter Nr. 4 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022

• Nachtrag zum Angebot der Migrationsberatung der Caritas in Neu-Anspach • Ausbildung für Job in der Metallbranche • PREPARE: Angebot für Geflüchtete mit belastenden Erfahrungen und Substanzkonsum • Petition von Pro Asyl für Geflüchtetenaufnahme aus Afghanistan • Demo-Aufruf für Samstag, den 12.02.2022: Solidarisch gegen Corona Nachtrag zum Angebot der Migrationsberatung der Caritas in Neu-Anspach Im Newsletter Nr. 3 (2022) wurde auf das neue Angebot der Migrationsberatung der Caritas in Neu-Anspach hingewiesen. Anders als in der Meldung berichtet, findet die Beratung nur an zwei Tagen in der Woche statt, nämlich am Montag und Donnerstag. Montag gibt es von 9:00 bis 12:00 Uhr auch eine offene Sprechstunde. Für einen festen Termin kann man sich von Montag bis Freitag zwischen 10:00 bis 12:00 Uhr telefonisch unter 06172 59760-248 anmelden. Ausbildung für Job in der Metallbranche Die Metallfachschule Hessen gGmbH bietet eine Ausbildung zur Fachkraft in der Metallbranche in Oberursel an. Die Kosten für den Lehrgang, der insgesamt knapp drei Jahre dauert, werden auf Antrag vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit übernommen. Nähere Informationen sind in diesem Flyer zu finden. PREPARE: Angebot für Geflüchtete mit belastenden Erfahrungen und Substanzkonsum Im Rahmen eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsprojekts des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf

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Newsletter Nr. 3 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022

• Caritas in Neu-Anspach: Umzug der Sozialberatung und neues Angebot der Migrationsberatung • SABA-Bildungsstipendien für Migrantinnen – Ausschreibung für das Schuljahr 2022/2023 • Fortbildung zu Petitions- und Härtefallverfahren in Hessen am 18.02.2022 • Forschungsprojekt der Universität Erlangen-Nürnberg zu sprachlicher Gewalt gegen Migrant*innen • Berufliche Qualifizierungsangebote der Deutschen Bahn • Diversity-Plakat bei der Leitstelle für Integration beziehbar • Online-Treffen des Netzwerks Wohnraum Schaffen am 23.02.2022 • Niedrigschwellige Impfaktion in Oberursel vom 05.02. bis 26.02.2022 Caritas in Neu-Anspach: Umzug der Sozialberatung und neues Angebot der Migrationsberatung Die Sozialberatung der Caritas in Neu-Anspach zieht in neue Räumlichkeiten. Ab dem 21.02.2022 ist sie in der Siemensstraße 21-23 zu finden. Wegen des Umzugs wird das Beratungsangebot allerdings vom 10.02. bis zum 18.02.2022 nicht zur Verfügung stehen. Nach dem Umzug wird es dafür aber auch neu Migrationsberatung in Neu-Anspach für das gesamte Usinger Land geben und zwar von Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 12:00 Uhr. SABA-Bildungsstipendien für Migrantinnen – Ausschreibung für das Schuljahr 2022/2023 2022 bietet die Crespo Foundation mit dem Stipendienprogramm SABA engagierten und motivierten Frauen mit Migrationshintergrund wieder die Chance, einen Schulabschluss nachzuholen. Bewerbungen sind ab sofort möglich und können bis Mai 2022 eingereicht werden. Nähere Informationen zum Programm und zu den Bewerbungsvoraussetzungen

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Newsletter Nr. 2 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022

• Wieder Supervisionsangebot für Aktive in der Arbeit mit Geflüchteten in Oberursel • Zulassungsformular für Integrationskurse jetzt angepasst • Wieder Sprachkurse für Asylsuchende • Informationen zu aktuellen Corona-Regeln • Onlineschulung zum Aufenthaltsrecht geht weiter • Online-Treffen des AK Flüchtlinge am 31.01.2022 Wieder Supervisionsangebot für Aktive in der Arbeit mit Geflüchteten in Oberursel Auch 2022 bietet Constanze Gampfer wieder Supervisionsrunden im Willkommenstreff des Pfarrheims Liebfrauen in Oberursel an. Die Austauschrunden finden immer montags von 17:00 bis 19:00 Uhr statt. Es wird gebeten, sich vorher anzumelden. Nähere Informationen zum Angebot finden sich in diesem Einladungsschreiben. Zulassungsformular für Integrationskurse jetzt angepasst Wie im letzten Newsletter berichtet, dürfen nun auch Geflüchtete aus Afghanistan vor Abschluss ihres Asylverfahrens bereits an Integrationskursen teilnehmen. Das Antragsformular für die Zulassung zum Integrationskurs ist mittlerweile vom BAMF angepasst worden und kann nun auf dessen Internetseite abgerufen werden.  Wieder Sprachkurse für Asylsuchende Für das neue Semester können sich Asylbewerber wieder für Sprachkurse bei der VHS Hochtaunus (Büro in Oberursel) bzw. VHS Bad Homburg (Büro in Bad Homburg) anmelden. Die Zuständigkeit ergibt sich au dem Wohnort. Wegen des Wegfalls der Servicestelle Migration wurde das bisherige Anmeldeverfahrens geändert. Die Registrierung erfolgt nun über die Sozialarbeiter bei der Leitstelle Integration. Zur Registrierung sind

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Newsletter Nr. 1 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022

• Zwei neue Maßnahmen der Taunusdienste für den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben • Unwort des Jahres 2021: Pushback • Afghanische Geflüchtete erhalten Zugang zu Integrationskursen vor Anerkennung – aber… • Zeitzeugen aus der alten Container-Unterkunft in Oberursel gesucht Zwei neue Maßnahmen der Taunusdienste für den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben Die kreiseigene Arbeitsförderungsgesellschaft Taunusdienste bietet 2022 zwei neue Maßnahmen an, mit denen Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen sowie anerkannten Geflüchteten der (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben ermöglicht werden soll. Die eine dieser beiden Maßnahmen heißt werkHAUS und richtet sich vorrangig an Langzeitarbeitslose, aber auch an solche Menschen, die aufgrund bestimmter Gegebenheiten, es besonders schwer haben, Arbeit zu finden. Die andere Maßnahme heißt nahtSTELLEN und hat anerkannte Geflüchtete im Blick, die Leistungen nach dem SGB II beziehen.  Worum es bei den Maßnahmen jeweils genau geht, wie sie aufgebaut sind und was darin geboten wird, kann dem Flyer für werkHAUS bzw. dem für nahtSTELLEN entnommen werden. An einer Teilnahme Interessierte müssen sich bis 31.01.2022 über ihre jeweilige persönliche Ansprechperson beim Jobcenter zu den Maßnahmen anmelden. Unwort des Jahres 2021: Pushback Die Jury der „Sprachkritischen Aktion“ hat „Pushback“ zum Unwort des Jahres 2021 gewählt. Mit diesem Ausdruck wird das in der Regel illegale Zurückdrängen von Geflüchteten an der EU-Außengrenze

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