Update #4 zum Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine
• Spezielle Registrierungssprechzeiten für ukrainische Geflüchtete im Hochtaunuskreis • Impfung gegen Corona: Informationen für ukrainische Geflüchtete • Unterstützung bei psychischen Belastungen • Unterlagen von Info-Veranstaltungen des HFR und von Pro Asyl online verfügbar Spezielle Registrierungssprechzeiten für ukrainische Geflüchtete im Hochtaunuskreis Ukrainische Geflüchtete, die neu im Hochtaunuskreis angekommen sind, können sich seit dem 10.03.2022 immer montags und donnerstags zwischen 9:00 und 15:00 Uhr im Eingangsbereich von Haus 3 im Landratsamt in Bad Homburg registrieren lassen, wie der Kreis in einer Pressemitteilung bekanntgegeben hat. Es besteht hierbei auch die Möglichkeit, einen Vorschuss auf die Asylbewerberleistungen in Form einer Barauszahlung zu erhalten. Bei der Registrierung ist unbedingt eine Bescheinigung über die vorherige Anmeldung in einer Kommune im Hochtaunuskreis mitzubringen. Sofern kein Impf- oder Genesenennachweis erbracht werden kann, ist eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Test vorzulegen, wobei dieser nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf. Ist ein Pass vorhanden, soll dieser auch mitgebracht werden. Ukrainische Geflüchtete, die in Bad Homburg selbst untergekommen sind, müssen sich weiterhin nach Anmeldung in der Kurstadt an die dortige Ausländerbehörde zwecks Registrierung wenden. Impfung gegen Corona: Informationen für ukrainische Geflüchtete Die Impfquote in der Ukraine lag zuletzt bei ca. 36 %. Noch nicht geimpfte Geflüchtete können die Impfung im
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