Newsletter Nr. 11 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022

• Ab Juni nur noch Erstattung von 9-Euro-Tickets für Fahrtkosten zu Integrationskursen • “Hand in Hand 2.0”: Onlineschulungen für Engagierte in der Arbeit mit Geflüchteten • Landeseigene Notunterkünfte für Flüchtlinge sollen in Hessen schließen • Connection e.V. & Pro Asyl: Bundestagsbeschluss zu Asylverfahren russischen Kriegsdienstverweiger*innen • Save the Date: Kooperationstagung der Diakonie Hessen und des BAMF am 23. und 24.06.2022 • Start der Maßnahme “Berufliche Orientierung im Handwerk” Ab Juni nur noch Erstattung von 9-Euro-Tickets für Fahrtkosten zu Integrationskursen Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat darauf hingewiesen, dass Teilnehmende an Integrationskursen von Juni bis August nur noch das 9-Euro-Ticket bezahlt bekommen im Rahmen der Fahrtkostenerstattung zu den Unterrichtsstätten. Geflüchtete sollten in diesem Zeitraum daher keine Monatskarten kaufen. Wer über eine Monatskarte verfügt, die vor Ende Mai abläuft, sollte sich für den Rest des Monats mit Wochen- und/oder Tagestickets nehmen. “Hand in Hand 2.0”: Onlineschulungen für Engagierte in der Arbeit mit Geflüchteten Unter der Federführung der Ehrenamtsakademie des Dekanats Kronberg wird die Online-Schulungsreihe für Engagierte in der Arbeit mit Geflüchteten unter dem Titel “Hand in Hand 2.0”  fortgesetzt. Ab Montag, den 23.05.2022, werden Seminare zu den Themen “Geflüchtete aus der Ukraine”, “Umgang mit traumatisierten Menschen und Selbstfürsorge”, “Übergang Schule

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Newsletter Nr. 10 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022

• Wechsel von Aufenthaltsberechtigten nach § 24 AufenthG in den SGB II-Bezug • Save the Date: Fachtag “Schutzbedürftig in Hessen” am 20.07.2022 in Frankfurt • Veranstaltung zur Arbeitssituation Geflüchteter in Süditalien am 12.05.2022 in Frankfurt • Landesauszeichnung “Soziales Bürgerengagement” Wechsel von Aufenthaltsberechtigten nach § 24 AufenthG in den SGB II-Bezug Wie bereits im Newsletter Nr. 8 (2022) berichtet, werden Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltsberechtigung nach § 24 AufenthG künftig keine Asylbewerberleistungen mehr erhalten, sondern Leistungen nach dem SGB II. Der Wechsel findet am 01.06.2022 statt. Um tatsächlich Leistungen vom Jobcenter zu bekommen, müssen die Betreffenden wie alle Leistungsberechtigte einen entsprechenden Antrag stellen. Das Jobcenter hat deshalb in kluger Voraussicht alle Personen angeschrieben, die von der Ausländerbehörde des Kreises aufgrund von einem Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG Asylbewerberleistungen beziehen. Das entsprechende Anschreiben ist hier einsehbar. Diesem beigefügt ist dieser verkürzte Antrag auf Leistungen nach dem SGB II. Ggf. sind Anlagen mit Angaben über weitere Personen im Haushalt zu ergänzen: die Anlage WEP, die Anlage HG und die Anlage KI. Der Antrag sollte schnellstmöglich ausgefüllt und an das Jobcenter geschickt werden, was auch als Scan per Email geht. Nur so kann ein lückenloser Leistungsbezug garantiert werden. Der Asylbewerberleistungsbezug wird nämlich

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Newsletter Nr. 9 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022

• Online-Treffen des AK Flüchtlinge im Hochtaunus am 02.05.2022 • Anmeldestopp bei der Tafel Hochtaunus • Aufruf zur Anmeldung von Veranstaltung zur IKW 2022 • Info-Flyer zum Beratungsangebot der BA auf Russisch und Ukrainisch • Formularhilfe in Bad Homburg Online-Treffen des AK Flüchtlinge im Hochtaunus am 02.05.2022 Am Montag, den 02.05.2022, findet das nächste Treffen des AK Flüchtlinge um 17:30 Uhr statt. Das Treffen wird wieder als Videokonferenz durchgeführt. Die Zugangsdaten werden über den Emailverteiler verschickt. Da am 01.06.2022 Personen mit einer Aufenthaltsberechtigung nach § 24 AufenthG vom Ayslbewerberleistungsbezug in den SGB II-Bezug wechseln werden, wird der stellvertretende Leiter des Kommunalen Jobcenters im Hochtaunuskreis, Robert Dinges, an dem Treffen teilnehmen und Informationen dazu geben, wie sich der Übergang organisatorisch gestalten wird. Natürlich wird es möglich sein, in diesem Rahmen auch Fragen zu stellen. Die Tagesordnung für das Treffen sieht wie folgt aus: Begrüßung und Klärung der Formalitäten (Protokollführung) Informationen von Robert Dinges zum künftigen SGB II-Bezug von Aufenthaltsberechtigten nach § 24 AufenthG Verschiedenes Festlegung eines neuen Termins Verabschiedung Anmeldestopp bei der Tafel Hochtaunus In allen Ausgabestellen der Tafel Hochtaunus sind die Aufnahmekapazitäten mittlerweile ausgeschöpft. Für praktisch alle davon gibt es deshalb auch Wartelisten. Diese sind nun schon so voll, dass

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Newsletter Nr. 8 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022

• Einigung bei Bund-Länder-Treffen: SGB II-Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine • Ehrenamtlicher kostenloser Telefon-Dolmetschdienst für Privatpersonen • KuLer-Treff in Friedrichsdorf bietet Sprechstunde für ukrainische Geflüchtete an • Infoveranstaltung zur IKW am 27.04.2022 • Info-Blatt der Tafel für ukrainische Geflüchtete auf Russisch Einigung bei Bund-Länder-Treffen: SGB II-Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine Beim Treffen der Bundesregierung mit den Ministerpräsident*innen der Bundesländer am 07.04.2022 wurde eine Einigung dahingehend erzielt, dass Geflüchtete aus der Ukrainekünftig dieselben Sozialleistungen erhalten sollen wie andere Geflüchtete, die erfolgreich ein Asylverfahren durchlaufen haben. Sie werden also nicht mehr Asylbewerberleistungen bekommen, sondern Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Dadurch erhalten Geflüchtete aus Ukraine nicht nur höhere Leistungen als bislang, sie werden dann auch krankenversichert sein und mit einer Versichertenkarte ausgestattet werden, was die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe im Krankheitsfall erheblich erleichtern dürfte. Ehrenamtlicher kostenloser Telefon-Dolmetschdienst für Privatpersonen Der Verein Hirn Herz Hand e.V. aus München bietet Geflüchteten aus der Ukraine und ihren Unterstützer*innen einen kostenlosen Telefon-Übersetzungsdienst an. Möglich sind Übersetzungen Ukrainisch-Deutsch, Russisch-Deutsch und Englisch-Deutsch (und jeweils umgekehrt). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Privatpersonen; Beratungsstellen u.a. werden auf kostenpflichtige Dolmetschdienste verwiesen. Ggf. können Beratungsstellen aber ehrenamtliche Unterstützer*innen darauf aufmerksam machen. Näheres hierzu ist auf dieser Seite zu finden.

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Newsletter Nr. 7 des AK Flüchtlinge im Hochtaunus 2022

• Ehrenamtliche Unterstützung gesucht beim DRK und bei der Caritas • “Menschen mit Traumata und seelischer Belastung begleiten” – Online-Schulung des Dekanats Kronberg am 04.04.2022 • Freier Eintritt für Geflüchtete im Freilichtmuseum Hessenpark • Kreis sucht hauptamtliche Mitarbeitende für Notunterkunft in Usingen • Zugang zu Integrationskurs auch ohne Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung • Schulbesuch ukrainischer Kinder und Jugendlicher auch ohne amtsärztliche Untersuchung möglich Ehrenamtliche Unterstützung gesucht beim DRK und bei der Caritas Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Hochtaunus betreut hauptverantwortlich die Notunterkunft in Kronberg. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben vor Ort, die nicht alle von hauptamtlichen Kräften erledigt werden können, würde man sich beim DRK sehr über ehrenamtliche Unterstützung freuen. Der Einsatz erfolgt im Drei-Schichten-Dienst: morgens zwischen 8:00 und 12:30 Uhr, nachmittags zwischen 12:00 und 16:30 Uhr sowie abends zwischen 16:00 und 21:00 Uhr. Ehrenamtlichen Helfer*innen sollten älter als 18 Jahre sein. Minderjährige können sich gemeinsam mit dem Ehrziehungsberechtigten in einer Schicht engagieren. Am Einsatzort gilt die 2G+-Regel. Darüber hinaus ist eine FFP2-Maske zu tragen. Die von Ehrenamtlichen zu übernehmenden Tätigkeiten beinhalten die Unterstützung bei Aufnahme und Abgang von geflüchteten Menschen, bei der Warenannahme, bei der Bestückung der Lager, bei der Ausgabe von Hygieneartikeln u. a. Interessierte können sich per Email beim

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Update #6 zum Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine

• Update zu ersten Schritten • Auch Caritas-Verband sucht Mitarbeitende • Info-Seite von Proasyl zur Aufnahme von Geflüchteten in Privatwohnungen • Teilnahmemöglichkeit an Integrationskursen Update zu ersten Schritten Auf der Info-Seite des Hochtaunuskreises für ukrainische Geflüchtete wurden die Informationen zu den ersten Schritten aktualisiert. Die Aktualisierung betrifft insbesondere die offenen Sprechstunden der Ausländerbehörde, bei denen z. B. ein Vorschuss auf die Asylbewerberleistungen erhalten werden kann. Diese finden nun von Dienstag bis Freitag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr statt. Montags gibt es dagegen keine Vorsprachemöglichkeit mehr. Diese neue Regelung gilt ab dem 28.03.2022. Auch Caritas-Verband sucht Mitarbeitende Wie im Update #5 mitgeteilt wird das DRK im Hochtaunus die Betreuung der Notunterkünfte in Kronberg und Neu-Anspach übernehmen und sucht daher Mitarbeitende. Die Betreuung wird sich das DRK mit dem Caritas-Verband Hochtaunus teilen. Auch dieser sucht deshalb nun Mitarbeitende – und zwar für den Sanitätsdienst sowie für die Grund- und Sozialbetreuung. Die Stellenausschreibungen sind auch auf der entsprechenden Seite des Caritas-Verbands Hochtaunus zu finden. Info-Seite von Proasyl zur Aufnahme von Geflüchteten in Privatwohnungen Proasyl hat eine Info-Seite angelegt mit FAQ zur Aufnahme von Geflüchteten in Privatwohnungen. Dort sind auch überregionale Internetportale für die Vermittlung von Wohnung für Geflüchtete aus der Ukraine aufgeführt. Sofern

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Update #5 zum Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine

• Übersicht über jeweilige kommunale Angebote für die Ukraine-Hilfe im Hochtaunuskreis • Übersicht über Internetseiten mit hilfreichen Informationen • Impf-Aufklärungsflyer auf Russisch und nützliche Übersetzungs-App • DRK Hochtaunus sucht Fach- und Hilfskräfte für Notunterkünfte in Kronberg und Neu-Anspach • Basis-Konto auch für Geflüchtete aus der Ukraine • “Solidarität mit der Ukraine!”: Demo am 19.03.2022 in Bad Homburg • ARD-Mediathek bietet Programm für ukrainische Kinder Übersicht über jeweilige kommunale Angebote für die Ukraine-Hilfe im Hochtaunuskreis Nach Bad Homburg haben nun auch fast alle anderen Kommunen im Hochtaunuskreis entweder gleich ganze Info-Seiten in ihren Internetauftritten integriert oder zumindest dort Kontakte für Hilfeangebote oder Unterstützungsgesuche aufgenommen. Bei folgenden Kommunen finden sich entsprechende Informationen: Steinbach im Taunus Oberursel Bad Homburg Friedrichsdorf Wehrheim Neu-Anspach Usingen Schmitten Weilrod Auch die Info-Seite des Landkreises enthält mittlerweile weitere Informationen, u. a. zur Einschulung ukrainischer Kinder. Die Frage der notwendigen Untersuchung vor der Zulassung zum Schulbesuch scheint allerdings bislang nicht geklärt zu sein. Der Kreis hat zugleich bekannt gegeben, dass es möglich sein wird, erforderliche Impfungen für den Schulbesuch, insbesondere die gegen Masern, im Impfzentrum in Bad Homburg nachzuholen. Übersicht über Internetseiten mit hilfreichen Informationen Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Linksammlung zusammengestellt zu Internetseiten,

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Update #4 zum Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine

• Spezielle Registrierungssprechzeiten für ukrainische Geflüchtete im Hochtaunuskreis • Impfung gegen Corona: Informationen für ukrainische Geflüchtete • Unterstützung bei psychischen Belastungen • Unterlagen von Info-Veranstaltungen des HFR und von Pro Asyl online verfügbar Spezielle Registrierungssprechzeiten für ukrainische Geflüchtete im Hochtaunuskreis Ukrainische Geflüchtete, die neu im Hochtaunuskreis angekommen sind, können sich seit dem 10.03.2022 immer montags und donnerstags zwischen 9:00 und 15:00 Uhr im Eingangsbereich von Haus 3 im Landratsamt in Bad Homburg registrieren lassen, wie der Kreis in einer Pressemitteilung bekanntgegeben hat. Es besteht hierbei auch die Möglichkeit, einen Vorschuss auf die Asylbewerberleistungen in Form einer Barauszahlung zu erhalten. Bei der Registrierung ist unbedingt eine Bescheinigung über die vorherige Anmeldung in einer Kommune im Hochtaunuskreis mitzubringen. Sofern kein Impf- oder Genesenennachweis erbracht werden kann, ist eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Test vorzulegen, wobei dieser nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf. Ist ein Pass vorhanden, soll dieser auch mitgebracht werden. Ukrainische Geflüchtete, die in Bad Homburg selbst untergekommen sind, müssen sich weiterhin nach Anmeldung in der Kurstadt an die dortige Ausländerbehörde zwecks Registrierung wenden. Impfung gegen Corona: Informationen für ukrainische Geflüchtete Die Impfquote in der Ukraine lag zuletzt bei ca. 36 %. Noch nicht geimpfte Geflüchtete können die Impfung im

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Update #3 zum Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine

• Erste Schritte für Geflüchtete aus der Ukraine bei der Ankunft • Handbook Germany für aus der Ukraine Geflüchtete • Weiteres Beratungsangebot für ukrainische Geflüchtete in Bad Homburg • Übersicht über rechtliche Ansprüche aus § 24 AufenthG • Online-Infoveranstaltung von Pro Asyl am 11.03.2022 Erste Schritte für Geflüchtete aus der Ukraine bei der Ankunft Geflüchtete aus der Ukraine, die in Hessen ankommen, sind aufgefordert, sich bei der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen zu melden, sofern sie nicht bei Freunden, Bekannten oder Verwandten unterkommen oder sonst schon eine Unterkunftsmöglichkeit gefunden haben. Da die Aufnahmekapazitäten in Gießen praktisch ausgeschöpft zu sein scheinen, wird eine Verteilung auf Außenstellen erfolgen. Der Hochtaunuskreis gehört dabei zu den Kreisen, die von der Landesregierung mit der Schaffung entsprechender Sammelunterkunftsmöglichkeiten beauftragt worden sind. Diese werden voraussichtlich schon ab der kommenden Woche zur Verfügung stehen. Der Zugang auch zu diesen Unterkünften würde wohl aber au Personen, die sich bereits im Hochtaunuskreis aufhalten und über eine Unterkunft verfügen, sollen sich dagegen zuerst in der jeweiligen Kommune beim Einwohnermeldeamt und dann bei der Kreisausländerbehörde per Email oder telefonisch unter 06172-9994994 anmelden. Für Geflüchtete, die in Bad Homburg untergekommen sind, ist die städtische Ausländerbehörde zuständig. Für neu angekommene Geflüchtete bietet die Allgemeine Lebensberatung des regionalen Diakonischen

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Update #2 zum Sondernewsletter des AK Flüchtlinge im Hochtaunus zum Krieg in der Ukraine

• Leistungsanspruch nach dem AsylbLG für aus der Ukraine Vertriebene • Informationen zum Aufenthaltsrecht jetzt auf Ukrainisch • Digitaler Austausch des HFR am 09.03.2022: Ukrainekrieg und Rechtsfolgen • Treffen des AK Flüchtlinge im Hochtaunus am Montag, den 14.03.2022 Leistungsanspruch nach dem AsylbLG für aus der Ukraine Vertriebene Dass der Aufenthalt von Geflüchteten aus der Ukraine nach der EU-Richtlinie 2001/55/EU geregelt wird, ist ja bereits bekannt. Auch dass dies in Deutschland zu einem Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG führen wird. Ob daraus ein Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG oder nach dem SGB II erwachsen wird, war dagegen bislang noch nicht ganz klar. Mittlerweile ist nun auch diese Frage beantwortet: Ukrainische Geflüchtete werden Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Anders als bei im regulären Asylverfahren anerkannten Geflüchteten mit einem der sonst üblichen Schutzstatus, die zur Anwendung des SGB II führen, wird bei ukrainischen Geflüchteten ein Zugang zum Arbeitsmarkt dann jedenfalls nicht proaktiv gefördert werden. Normal krankenversichert werden sie erst einmal auch nicht sein, sondern nur im Akutfall über Krankenschein ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Ob dies auf Dauer so bleibt, wird man abwarten müssen. Praktikabel dürfte es kaum sein, wenn man allein die hohe Zahl aus der Ukraine Flüchtender bedenkt, von

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